- Schweizer Pass
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Als Schweizer Pass oder Schweizerpass wird der offizielle Reisepass der Schweizerischen Eidgenossenschaft bezeichnet.
Die ersten Schweizer Pässe wurden 1915 ausgegeben. Diese waren noch nicht im bekannten Rot gehalten, sondern von einer grau-grünen Hülle umgeben. Später gab es die zweite Serie 1932 erstellet, diese Pässe waren damals braun mit dem Schweizerschild. Den Pass in Rot gibt es erst seit 1959. Bis 1985 wurde der Pass 85 zuerst in Französisch, Deutsch, Italienisch und Englisch (in dieser Reihenfolge) gedruckt; später in der Serie des Passes 85 die vierte, offizielle Landessprache (Rätoromanisch) in den Pass aufgenommen und die Reihenfolge in Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch und Englisch geändert, als der Status der Rätoromanischen Sprache durch Volksabstimmung vom 10. März 1996 mit 76 Prozent Ja von einer nationalen Landessprache zur offiziellen Dienstsprache geändert wurde.
Inhaltsverzeichnis
Aufbau des Passes 10
Der neue E-Pass 10 ist mit einem RFID-Chip (Transponder) ausgerüstet. Der Pass 10 enthält 40 nummerierte Seiten und eine Informationskarte. Für Visa und Stempel stehen rund 37 Seiten zur Verfügung. Die erste nummerierte Seite dient der Unterschrift des Passinhabers, die zweite nummerierte Seite listet die Informationen in 26 Sprachen für die ausländischen Behörden auf, welche auf der Infokarte im Pass stehen, somit übertrifft der Pass 10 momentan die Anzahl der Sprachen in den EU-Pässen (23). Die letzte nummerierte Seite 40 erklärt die Handhabung des Passes und enthält die Informationen des Herausgebers in den 4 offiziellen Sprachen der Schweiz: Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. Jede Seite ist anders gestaltet: Kantonswappen plus ein architektonisches Element auf den Seiten 8 bis 33, Farben des Hintergrundmotivs und Durchsichtregister.
Infokarte
Die aus Plastik bestehende Infokarte des Passes enthält folgende Informationen:
- (links) Foto des Passinhabers
- Passtyp (PA - ohne biometrische Daten, PM - mit biometrischen Daten, PD - "Not-Pass"/temporär, PB - Diplomatischer Pass)
- Passcode (CHE = Confederatio Helvetica)
- Passnummer (im Pass: Pass Nr.)
- 1 Name
- 2 Vorname(n)
- 3 Nationalität (Schweiz)
- 4 Geburtsdatum (dd.mm.yyyy)
- 5 Geschlecht (M/F)
- 6 Grösse (cm)
- 7 Heimatort (unterscheidet sich in der Regel vom Geburtsort. Letzterer steht nicht im Pass)
- 8 Ausgestellungsdatum (im Pass: Ausgestellt am)
- 9 Ausstellende Behörde (im Pass: Behörde)
- 10 Gültigkeitsdauer (im Pass: Gültig bis)
Die Infokarte endet mit der maschinenlesbaren Zone (MRZ). Die Umlaute (ä, ü, ö) werden ausgeschrieben (ae, ue, oe). Weitere Sonderzeichen werden nach den Vorgaben der ICAO (Internationale Zivilluftfahrtorganisation) umgesetzt.
Amtliche Bemerkungen
Auf der Seite 1 des Schweizer Passes steht eine elfte Information:
- 11 Amtliche Ergänzungen
Sprache
Der Pass ist vollständig in den vier Landessprachen (deutsch, französisch, italienisch und rätoromanisch) sowie teilweise in englisch (ausgenommen die letzte Seite, welche die Handhabung des Passes beschreibt) gedruckt. Auf Seite zwei steht in 13 Sprachen, davon die 12 in der EU gesprochenen (deutsch, französisch, italienisch, rätoromanisch, englisch, dänisch, finnisch, griechisch, norwegisch, niederländisch, portugiesisch, schwedisch, spanisch), dass der Pass 40 nummerierte Seiten enthält.
Beim Pass10, ab dem Jahre 2010 ausgestellt, sind auf der Seite 2, 13 weitere Sprachen hinzugefügt worden, um den ausländischen Behörden der um 10 Länder erweiterten EU im Jahre 2004 mit der Übersetzung der Infokarte und auf der Seite 2 der amtlichen Bemerkungen entgegenzukommen. Somit hat nun der Schweizer Pass (10) 26 Sprachen im Ganzen, und übertrifft die EU-Pässe selbst um drei Sprachen.
Die Pässe im Laufe der Zeit
Aktuell – Pass 10
Die technischen Standards für elektronisch lesbare Pässe (auch E-Pass oder biometrischer Pass) wurden von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO festgelegt, in der auch die Schweiz einsitzt. Die USA hatten die Arbeiten der ICAO beschleunigt: Sie forderten nämlich, dass nach dem 25. Oktober 2006 ausgestellte Pässe, für eine visumsfreie Reise in und durch die USA elektronisch lesbare Daten enthalten müssen.
Richtlinien für elektronische Pässe hat auch die EU erlassen. So sind die Schengen-Staaten seit 2006 verpflichtet, nur noch E-Pässe auszustellen. Die so genannte EG-Ausweisverordnung ist für die Schweiz als assoziiertes Mitglied des Schengener Abkommens massgebend.
Seit dem 1. März 2010 wird der Pass 10 ausgegeben, welcher nur noch mit biometrischen Daten – Foto und Fingerabdrücke – erhältlich ist. Die Schweiz muss den Pass 10 ausstellen, um weiterhin dem Schengenraum anzugehören. Der Pass 10 hat auf der Seite 2 nun 26 Sprachen um die Infokarte zu übersetzen und somit übertrifft er zur Zeit die EU-Pässe mit 23 offiziellen Sprachen. Der Pass 10 ist ausser dem Datenchip praktisch identisch mit dem Pass 03/06. Die rechtlichen Grundlagen für den Pass 10 wurden nach einem fakultativen Referendum durch die Volksabstimmung vom 17. Mai 2009 mit 50,1 % der Stimmen angenommen.
Pass 06
Der Pass ist rot gefärbt und mit fühlbaren Schweizerkreuzen auf dem Umschlag versehen (Blindprägung). Der Pass ist mit «Schweizer Pass» (deutsch), «Passeport suisse» (französisch), «Passaporto svizzero» (italienisch), «Passaport svizzer» (rätoromanisch) und «Swiss passport» (englisch) in der oberen, rechten Ecke angeschrieben. Gleich darunter befindet sich in weiss ein Schweizerkreuz. Auch der Pass 06 ist mit einem RFID-Chip (Transponder) ausgerüstet. Der Pass 06 wurde ab 2006 als Übergangslösung eingeführt, bis dass das Schweizer Volk die definitive Einführung des Passes 10 durch die Volkabstimmung angenommen hat. Dieser enthält nun biometrische Daten. Der Pass 06 wurde nur für eine Gültigkeit von 5 Jahren produziert, weil er zur Sammlung von Erfahrungen dieser neuen Version vorgesehen war. Die Preise wurden für diese Version drastisch erhöht, weil die Umlaufmenge dieser Version sehr klein war und die Kosten auf den Bürger umgewälzt werde musste. Der ab 2006 gedruckte biometrische Pass 06 enthält zusätzlich unten rechts das Logo des RFID-Chips zur Kennzeichnung biometrischer Pässe.
Der ältere Pass 03 ist weiterhin gültig, konnte jedoch aufgrund der Schengenraum-Regeln nur noch bis zum 15. Februar 2010 beantragt werden.[1]
Provisorischer Pass
Der provisorische Pass wird oft auch als Not-Pass bezeichnet. Er kann gemäss Ausweisverordnung in dringenden Fällen ausgestellt werden, wenn die Zeit zur Erlangung eines ordentlichen Passes nicht ausreicht, ein gültiger Ausweis nicht behändigt und vorgelegt werden kann oder ein gültiger Ausweis den Anforderungen eines Ziellandes nicht genügt.[2] Zudem kann ein provisorischer Pass auch dann ausgestellt werden, wenn ohne einen solchen Pass die Rückreise in die Schweiz nicht möglich ist.
Der provisorische Pass ist technisch gesehen dasselbe wie der Pass 03. Auch nach dem 1. März 2010 wird der provisorische Pass keine biometrischen Daten beinhalten.
Auf dem Umschlag wird der provisorische Pass klar als solcher bezeichnet und am unteren Rand ist er zusätzlich mit einem weissen Band markiert. Im Unterschied zum Pass 03 umfasst der provisorische Pass nur 16 Seiten. Er enthält statt einer Polykarbonatkarte eine laminierte Sicherheitspapier-Seite mit den Personalien. Der provisorische Pass entspricht den internationalen Sicherheitsanforderungen für solche Dokumente und ist maschinenlesbar.
Der provisorische Pass muss im Ausland via Botschaft oder Konsulat beantragt werden.
In der Schweiz kann er zum Beispiel von der Gemeinde oder dem Kanton beantragt bzw. ausgestellt werden,[3] insbesondere aber auch am Flughafen Zürich/Kloten von der Flughafenpolizei.[4]
Der Pass ist nur für eine Reise gültig,[4] bei der Einreise wird er vom Schweizer Zoll eingezogen.[3]
Pass 03
Der Pass 03 wurde am 1. Januar 2003 eingeführt, als Ablösung des Passes 85, da dieser den internationalen Standards nicht mehr entsprach. Der Pass 03 ist auch der erste Pass, welcher zuvorderst mit einer Polykarbonat-Karte ausgestattet und damit maschinenlesbar ist. Er ist identisch mit dem Pass 06, ausser dass er keine biometrische Daten enthält.
Pass 85
Der 1985 eingeführte Pass enthält keine Infokarte und ist somit nicht maschinenlesbar. Auf dem mittelroten vorderen Umschlag ist in der Mitte ein grosses Schweizer Kreuz und in dessen oberen rechten Ecke senkrecht „Schweizer Pass“ in fünf Sprachen geschrieben. Die Sicherheitsmerkmale sind UV-reagierenden Papier, Wasserzeichen mit Seitennummer und Schweizer Kreuz, Guillochen mit wechselnder Farbe, Durchsichtregister und Druckelemente mit Kippeffekt auf dem inneren Umschlagseite. Das Foto wurde eingeklebt und mit zwei Reliefstempel versehen. Auch ein schwarz-weiss Foto galt als gültiges Foto. Wie bei den älteren Pässen enthält die Personenbeschreibung Haarfarbe und Augenfarbe.
Pass 59
Der 1959 eingeführte Pass hat einen dunkelroten Umschlag mit links ein Schweizer Wappen und rechts davon auf drei Zeilen «Passeport Suisse», «Schweizerpass» und «Passaporto Svizzero». Die Innenseiten sind viersprachig: Französisch, Deutsch, Italienisch – die damaligen drei Amtssprachen – und Englisch. Sicherheitsmerkmale sind Wasserzeichen und Guillochen.
Pass von 1915 und 1932
Die Pässe von 1915 und 1932 enthalten keine Sicherheitsmerkmale. Der Pass von 1915 wurde handschriftlich erstellt und bei beiden Pässen fehlt die rätoromanische Beschreibung. Das Foto im Pass 1915 hatte zudem noch keine Begrenzung und durfte über die Markierung der Seitenränder hinausreichen.
Visafreie und visapflichtige Länder
Siehe auch
Weblinks
Commons: Schweizer Pässe – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien- Ausweise und Pässe in der Schweiz (offizielle Behördenseite in deutsch, französisch und italienisch)
- Schweizerisches Ausweisgesetz
Einzelnachweise
- ↑ Pass 03. Bundesamt für Polizei, 25. Januar 2010, abgerufen am 28. Januar 2010.
- ↑ http://www.ejpd.admin.ch/content/pass/de/home/ausweise/provisorischer_pass.html
- ↑ a b http://www.ktipp.ch/themen/beitrag/1052256/Teurer_Spass_Schweizer_Pass_fuer_Vergessliche
- ↑ a b http://www.ktipp.ch/themen/beitrag/1014875/Spezielles_Buero_in_Zuerich-Kloten_stellt_jaehrlich_5000_Paesse_aus_-_Im_Notfall_hilft_ein_Notpass
Kategorien:- Öffentliches Recht (Schweiz)
- Reisepass nach Staat
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