Berufsbildungswerk Soest

Berufsbildungswerk Soest
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Das LWL-Berufsbildungswerk Soest ist eine Einrichtung zur beruflichen und sozialen Rehabilitation blinder und sehbehinderter Jugendlicher und junger Erwachsener. Es ist eine Bildungseinrichtung in Trägerschaft des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) mit Sitz in Münster. Hervorgegangen ist die heutige Einrichtung aus der von Vincke'schen Provinzial-Blindenanstalt Soest von 1847.

Inhaltsverzeichnis

Berufliche Ausbildung

Die Ausbildungsgebäude des BBW Soest

Berufswahlentscheidung und Berufsvorbereitung

Durch eine Arbeitserprobung oder Eignungsabklärung können sehbehinderte und blinde Menschen berufliche Tätigkeiten in der Praxis kennenlernen und so feststellen, ob ein Beruf tatsächlich ihren Vorstellungen und Möglichkeiten entspricht. Im Rahmen eines Profilings werden Leistungs- und Anforderungsprofile für bestimmte Tätigkeiten erarbeitet, wobei die Sehschädigung besonders berücksichtigt wird.

Zur Vorbereitung auf eine Berufsausbildung oder eine sonstige berufliche Qualifizierung können im LWL-Berufsbildungswerk Soest eine Blindentechnische Grundausbildung (BTG) oder eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) absolviert werden.

Berufliche Qualifizierung

Das LWL-Berufsbildungswerk Soest bietet Berufsausbildungen in vier Berufsfeldern an, in denen blinde und sehbehinderte Menschen trotz ihrer Behinderung konkurrenzfähig tätig werden können. Alle Berufsausbildungen sind auf die besonderen Erfordernisse blinder und sehbehinderter Auszubildender abgestellt. Notwendige Hilfsmittel und Ausrüstungstechnik stehen zur Verfügung.

Angeboten werden Ausbildungsberufe gem. § 4 und § 66 des Berufsbildungsgesetzes in den vier Berufsfeldern:

Die Berufsausbildungen werden in enger Zusammenarbeit mit Unternehmen der freien Wirtschaft mit öffentlichen Einrichtungen oder Behörden durchgeführt. Praktika und betriebliche Ausbildungsabschnitte werden individuell vereinbart.

Das LWL-Berufskolleg Soest, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sehen, das sich auf demselben Gelände befindet, bietet den dazugehörigen Berufsschulunterricht.

Ziel aller Berufsausbildungen ist eine Arbeitsstelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Die Bildungsmaßnahmen des LWL-Berufsbildungswerkes Soest beinhalten regelmäßige Hilfsmittelberatungen, das Training im Umgang mit den unterschiedlichen Hilfsmitteln, notwendiges Orientierungs- und Mobilitätstraining sowie individuelle, zusätzliche Förderung. Die Zwischen- und Abschlussprüfungen werden vor den zuständigen Kammern absolviert, die auch die Abschlusszeugnisse ausstellen. Darüber hinaus können unterschiedliche Zusatzqualifikationen erworben werden.

Das LWL-Berufsbildungswerkes Soest unterstützt die Absolventen bei der Suche nach geeigneten Arbeitsstellen.

Berufliche Qualifizierung im Betrieb (MobiliS)

Seit 1999 unterstützt das LWL-Berufsbildungswerk Soest in Zusammenarbeit mit dem LWL-Berufskolleg Soest sehbehinderte und blinde Menschen bei einer betrieblichen Berufsausbildung. Über das im LWL-Berufsbildungswerk Soest vorgehaltene Bildungsangebot hinaus sind betriebliche Ausbildungen von blinden und sehbehinderten Auszubildenden unter anderem in folgenden Berufen absolviert worden:

  • Bäcker
  • Bürokaufmann
  • Fachangestellter für Arbeitsförderung
  • Fachinformatiker (Anwendungsentwicklung)
  • Gärtner
  • Hauswirtschafter
  • Justizfachangestellter
  • Kaufmann für Bürokkommunikation
  • Kaufmann im Einzelhandel
  • Koch
  • Landmaschinenmechaniker
  • Industriekaufmann
  • Rechtsanwalts- und Notarsfachangestellter
  • Sozialversicherungs-Fachangestellter
  • Verlagskaufmann
  • Verwaltungsfachangestellter

Fachkräfte des LWL-Berufsbildungswerkes Soest bieten kompetente Beratung bereits während des Bewerbungsverfahrens, z.B. durch

  • Profiling oder Eignungsabklärung unter Berücksichtigung der Behinderung und der Anforderungen am Arbeitsplatz
  • Beratung und Unterstützung bei der Durchführung von Eignungstests
  • Vorbereitung und Begleitung von Praktika
  • gezielte Beratung aller Verantwortlichen im Ausbildungsbetrieb
  • Empfehlungen für geeignete Hilfsmittel am Ausbildungsplatz
  • Empfehlung für die Gestaltung des Ausbildungsplatzes
  • Hinweise zur Förderung aus öffentlichen Mitteln
  • Unterstützung bei der Antragstellung

Beratungszentrum für blinde und sehbehinderte Menschen im Erwerbsleben

In enger Zusammenarbeit mit dem behandelnden Augenarzt sowie den Fachdiensten des LWL-Integrationsamtes und den Technischen Beratern der Arbeitsagentur werden Lösungen erarbeitet, die auf die individuelle Sehleistung und die konkreten Bedingungen am Arbeitsplatz abgestimmt sind. Bei Bedarf begeben sich die Berater auch direkt an den Arbeitsplatz, um Lösungsansätze mit den betroffenen Mitarbeitern, aber auch mit deren Kollegen und Vorgesetzten zu entwickeln.

Das Beratungszentrum für blinde und sehbehinderte Menschen im Erwerbsleben verfügt über erfahrenes Fachpersonal und eine umfangreiche Hilfsmittelausstattung. Vergrößernde optische und elektronische Sehhilfen nahezu aller Hersteller, blinden- und sehbehindertenspezifische Computerperipherie, Spezialmöbel und Leuchtmittel stehen für Beratung und Schulung zur Verfügung. Darüber hinaus wird im Beratungszentrum ein Hilfsmittelpool vorgehalten. Er dient dazu, unterschiedliche Hilfsmittel am Arbeitsplatz im alltäglichen Einsatz erproben zu können.

Das Beratungszentrum bietet Beratung und Schulung insbesondere für folgende Personen an.

  • Arbeitgeber, die einen sehbehinderten oder blinden Arbeitnehmer beschäftigen oder beschäftigen wollen.
  • Arbeitnehmer, bei denen trotz optimaler Brille dauernde gesundheitliche Bedenken hinsichtlich einer Tätigkeit an Bildschirmarbeitsplätzen bestehen gemäß den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen (G 37 Punkt 3.3.2.).
  • Arbeitnehmer, die an gewerblich-technischen Arbeitsplätzen tätig sind, und ihre Aufgabe infolge herabgesetzten Sehvermögens nicht mehr sicher oder schnell genug ausführen können.
  • Arbeitnehmer, die ihre bisherige Tätigkeit wegen einer Sehverschlechterung nicht mehr wie gewohnt ausüben können.
  • Sehbehinderte Jugendliche, die im Berufswahlprozeß stehen.
  • Sehbehinderte Jugendliche und junge Erwachsene, die eine betriebliche Ausbildung absolvieren.
  • Sehbehinderte und blinde Menschen, die zur Zeit arbeitslos sind und deren berufliche Einsatzmöglichkeiten bei optimierter Hilfsmittelausstattung und Schulung abgeklärt werden sollen.
  • Sehbehinderte und blinde Arbeitnehmer, die einer Computer-Schulung bedürfen.

Wohnen

Neben der Abteilung „Berufliche Qualifizierung“ verfügt das LWL-Berufsbildungswerk Soest über ein Wohnheim und über einen Fachdienst, der zusätzliche Leistungen zur beruflichen und sozialen Rehabilitation der Teilnehmer – wie z. B. Orientierungs- und Mobilitätstraining – beiträgt.

Das LWL-Berufsbildungswerk Soest hat ein bundesweites Einzugsgebiet mit Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen. Es verfügt über 140 Ausbildungs- und 124 Wohnheimplätze. Die Absolventen des LWL-Berufsbildungswerkes Soest erhalten zu etwa 70 Prozent einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Chronik

1. von Vincke'sche Provinzial-Blindenanstalt Soest (bis 1976)

13. März 1845 Beschluss des Provinziallandtages für Westfalen zur Errichtung eines von Vincke'schen Blindeninstitutes in zwei konfessionell getrennten Abteilungen in Paderborn und Soest
15. März 1847 Eröffnung der evangelischen Abteilung des von Vincke'schen Blindeninstitutes für Westfalen in Soest mit 5 blinden Kindern. Unterricht in Deutsch, Geschichte, Erdkunde, Rechnen, Raumlehre, Gesundheitslehre, Turnen und „nützlicher Handarbeit"
6. Dezember 1847 Übernahme des 1842 von Pauline von Mallinckrodt gegründeten Privat-Blindeninstitutes in Paderborn als katholische Abteilung des von Vincke' schen Blindeninstitutes für Westfalen in die Trägerschaft des Provizialverbandes Westfalen
27. Dezember 1847 Bestätigung des Beschlusses durch den König von Preußen
ab 1858 gewerbliche Ausbildung in der Korbmacherei, Bürstenmacherei, Seilerei und Stuhlflechterei
ab 1865 Ausbildung zum Organisten
ab 1882 Korb- und Bürstenmacherei als Produktionsbetrieb
ab 1887 Turnunterricht auch für Mädchen in der städt. Turnhalle
ab 1890 Orgel-, Klavier- und Geigenunterricht, ferner Unterricht in naturkundlichen und geschichtlichen Fächern
7. August 1911 Einführung der gesetzlichen Schulpflicht für blinde und taubstumme Kinder
ab 1912 Pflicht zur blindenpädagogischen Vorbildung Lehrer
1915 Einrichtung einer Hilfsschulklasse und zweier Fortbildungsklassen
9. April 1921 Gründung des Westf. Blindenvereins in der Soester Anstalt
13. Februar 1924 Umschulung Kriegsblinder nach der Reichsverordnung über die Fürsorgepflicht
ab 1925 Ausbildung und Beschäftigung in der Flach- und Rundstrickerei sowie in der Mattenflechten
ab 1927 Ausstellen von Lehrverträgen und Eintragung in die Lehrlingsrollen der Kammern
ab 1929 Bildung von Aufbauklassen mit abschließender „Schulwissenschaftlicher Vorprüfung“; Ausbildung zum Telefonisten, Stenotypisten und Klavierstimmer
27. Mai 1940 Übernahme aller Schüler aus der Blindenanstalt Paderborn im Zuge der Gleichschaltung und Umgestaltung
19. September 1944 aus kriegsbedingten Gründen Entlassung der schulpflichtigen Kinder zu ihren Eltern; Schließung der Schule
5. Dezember 1944 Zerstörung aller Gebäude der Blindenanstalt bei einem Großangriff alliierter Flugzeuge auf Soest
6. Dezember 1944 Fußmarsch von 96 Blinden von Soest aus ins Möhneheim in Körbecke, Verlagerung der Produktionsbetriebe dorthin
April 1946 Wiederbeginn des Schul- und Ausbildungsbetriebes in Bereich der Heil- und Pflegeanstalt Warstein, Umschulungslehrgänge für Kriegsblinde
Mai 1946 Rückkehr der ehemaligen Paderborner Schüler in die dortige Blindenanstalt
ab 1949 Rehabilitationsmaßnahmen für Späterblindete
ab 1953 Industrievorschulung für Blinde
21. Oktober 1954 Umzug der Schulpflicht- und Aufbauklassen in den Neubau am Hattroper Weg in Soest
15. September 1955 Umzug der Berufsschüler und Auszubildenden in den Neubau am Hattroper Weg in Soest
1954 - 1959 Aufgabe der Produktionsbetriebe und Entlassung der blinden Handwerker an die Westf. Blindenarbeit in Dortmund, in Soest nur noch Ausbildung
ab 1958 Inbetriebnahme der ersten Amateurfunk-Sende- und Empfangs-anlage an einer Blindenschule
1960 XXIV. Blindenlehrerkongreß in Soest
ab 1962 Einrichtung der Frühförderung blinder Kinder; Zusatzausbildung zum Maschinen- und Fernschreiber
ab 1966 Bildung von Klassen für blinde lernbehinderte Schüler
ab 1967 Aufnahme sehbehinderter Schüler in eigenen Klassen
ab 1967 Bildung von Lerngruppen für blinde geistigbehinderte Kinder im ehemaligen Westf. Kinderheim Eilmsen (Gemeinde Welver) als Außenstelle der Blindenschule Soest
Juni 1974 Entscheidung des Landschaftsausschusses beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe über die Neuordnung des Blindenbildungswesens unter Aufgabe der konfessionell ausgerichteten Aufgabenteilung zwischen den Blindenanstalten Soest und Paderborn
  • keine Aufnahme sehbehinderter Schüler mehr
  • keine Aufnahme mehrfachbehinderter blinder Schüler mehr in Soest, Beschulung dieser Kinder nur noch in Paderborn
  • Berufsschule und Berufsausbildung für blinde und sehbehinderte Jugendliche nur noch in Soest (mit überregionalem Einzugsbereich)
1. Januar 1976 Übernahme der Lehrer/innen in den Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen
1. August 1976 Aufgliederung der Provinzial-Blindenanstalt Soest in „selbständige” Einrichtungen (Träger Landschaftsverband Westfalen-Lippe):
  • Westf. Schule für Blinde Soest (Blindenschule) als Grund- und Hauptschule mit Sonderschulkindergarten
  • Westf. Berufsschule für Blinde und hochgradig Sehbehinderte Soest - Sonderschule der Sekundarstufe II
  • Westf. Schülerinternat Soest für Schüler/innen der Blindenschule und der Berufsschule
  • Berufsbildungswerk für Blinde und Sehbehinderte Soest mit angegliedertem Wohnheim
  • Schul- und Internatsverwaltung als Verwaltungsstelle zur ortsnahen Wahrnehmung der Trägeraufgaben des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe

2. Westf. Schule für Blinde Soest (ab 1976)

ab 1976 keine Aufnahme sehbehinderter Kinder mehr
1976 Errichtung eines Sonderschulkindergartens
1979 Beginn der Diskussion über die institutionalisierte integrative Beschulung blinder Schüler an allg. Gymnasien
1. August 1981 Aufnahme von 6 blinden Schülern in das Conrad-von-Soest-Gymnasium in Soest im Rahmen des Schulversuchs „Integration blinder und hochgradig sehbehinderter Schülerinnen und Schüler' an Gymnasien („Soester Modell”)
31. Dezember 1987 Auslaufen des Schulversuchs
1. Januar 1988 Institutionalisierung des „Förderzentrums zur Integration Blinder und hochgradig Sehbehinderter an Gymnasien” (FIBS)
21. Juli 1988 - 31. Juli 1990 Durchführung des Modellversuches „Moderne Kommunikationsmittel im integrativen Unterricht mit Blinden und hochgradig Sehbehinderten (MoFIBS)”
1993 Beginn der Diskussion über eine Neuordnung der Beschulung blinder und mehrfachbehinderter blinder Kinder in Westfalen-Lippe

3. Westf. Berufsschule für Blinde und hochgradig Sehbehinderte Soest (ab 1976)

ab 1976 Teilzeitberufsschule für Auszubildende des Berufsbildungswerkes Soest
ab 1976 zweijährige Handelsschule (später Berufsfachschule Wirtschaft und Verwaltung) als Vollzeitschule
ab 1978 Berufsvorbereitungsjahr als Vollzeitschule
ab 1983 Aufnahme von Vollzeitschülern, die nicht in Nordrhein-Westfalen wohnen
ab 1986 Wegfall des Berufsvorbereitungsjahres, dafür Vorklasse zum Berufsgrundschuljahr und Berufsgrundschuljahr in 4 Berufsfeldern
ab 1986 Fachoberschule Klasse 12; Höhere Berufsfachschule (Höhere Handelsschule); Berufsaufbauschule
1. August 1989 Bezug des neuen Berufsschulgebäudes
ab 1989 Teilzeitberufsschule auch für externe Auszubildende
ab 1990 Teilzeitberufsschule auch mit Blockunterricht
ab 1992 Berufsfachschule Technik; Höhere Berufsfachschule Wirtschaft und Verwaltung mit gymnasialer Oberstufe
28. Juni 1995 erstmals erlangen in der Blindenbildungseinrichtung Soest 3 Schüler die allg. Hochschulreife

4. Berufsbildungswerk für Blinde und Sehbehinderte (ab 1976)

ab 1977 Berufsausbildung nur noch im dualen System; Anpassung aller beruflichen Bildungsmaßnahmen der Provinzial-Blindenanstalt an die Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes
ab 1979 auf Vorschlag des Berufsbildungswerkes Erlass von neuen Ausbildungsordnungen für Behinderte durch die zuständigen Kammern: 22. Oktober 1979 Industriewerker, Maschinenwerker, Schreibfachkraft; 23. April 1980 Hauswirtschaftshelferin; 23. November 1982 Bürokraft
ab 1979 Einstellung von Handwerksmeistern, Hauswirtschaftsmeisterinnen und Bürofachkräften aus Handwerk, Industrie und Handel als Ausbilderlinnen
1980 - 1990 Aufbau und personelle Besetzung eines Rehabilitationsfachdienstes mit psychologischem Dienst, Sozialdienst, Mobilitätstraining, Rehabilitationstraining und Hilfsmittelberatung
4. Januar 1980 Nutzung des ehem. Westf. Kinderheimes in Eilmsen als Außenstelle für die Berufsausbildung und Teile des Wohnheimes
1976 - 1984 Entwicklung eines Konzeptes und Planung eines komplexen Neubauvorhabens
ab 1985 Differenziertes Wohn- und Betreuungskonzept in Basisgruppen, internen Wohngruppen und Außenwohngruppen mit gestufter sozialpädagogischer Betreuung im BBW-Wohnheim
15. September 1985 Beginn der Bauarbeiten für den Neubau
1. August 1986 Anmietung einer Außenwohngruppe in Soest
1987 - 1992 Umbau der 1953-1955 errichteten Internats- und Wohnheimgebäude
7. Juli 1988 und 21. Oktober 1988 Bezug des Neubaus für die Berufsausbildung
1. August 1988 Einrichtung eines Beratungs- und Schulungszentrums für erwerbstätige Blinde (Hilfsmittelberatung, Schulungen und Fortbildungen)
7. Januar 1990 Bezug einer weiteren Außenwohngruppe im ehemaligen Direktorenwohnhaus
15. März 1990 Bezug des Zentralgebäudes
1. August 1990 Einrichtung einer Ganzjahresgruppe; Einrichtung des Förderlehrgangs - Zielgruppe 2 - als Vorbereitung auf eine berufliche Tätigkeit ohne Berufsausbildung
1991 Anpassung der kaufmännischen und technisch-gewerblichen Ausbildung an die bundesweit neu geordneten Regel-Ausbildungen
1. August 1991 Einrichtung einer Blindentechnischen Grundausbildung
20. August 1992 Aufgabe der Außenstelle Eilmsen
1994 Neue Ausbildungsordnungen für Behinderte in der technisch-gewerblichen Ausbildung
1. Januar 1997 Novellierung des Arbeitsförderungsgesetzes mit Änderung des Rechtsanspruches Behinderter auf Leistungen zur beruflichen Rehabilitation

Gebäudeentwicklung und Baumaßnahmen

1. Oktober 1846 Erwerb eines Gebäudes am Hohnekirchhof Nr. 422
1860 Erweiterung des vorhandenen Gebäudes
1876 - 1882 Erwerb von benachbarten Grundstücken
1876 – 1878 Neubau eines Schul- und Internatsgebäudes in der Herrengasse; das alte Gebäude wird von der Taubstummenanstalt genutzt
1908 Neubau eines Werkstattgebäudes
1911 Neubau eines Mädchenheimes
1915 Neubau des Männerheimes
1916 Neubau eines Direktorenwohnhauses unmittelbar neben der Blindenanstalt
1927 Neubau eines Beamtenwohnhauses
1928 -1939 Nutzung der alten Gebäude der Taubstummenanstalt, die einen Neubau am Brüggering bezogen hatte; ab 1939 wird die Taubstummenanstalt als Lazarett für die Wehrmacht genutzt, später als Belgisches Militärkrankenhaus
5. Dezember 1944 Zerstörung aller Gebäude bei einem Bombenangriff
1953 - 1955 Neubau der Schulsiedlung am Hattroper Weg mit Schulgebäude, Turnhalle, Wirtschaftsgebäude, Aula, 2 Doppelhäuser für Kinder, einem Haus für Frauen und einem Haus für Männer
1970 - 1971 Neubau eines 18-klassigen Schulgebäudes, Neubau von vier Internatsreihenhäusern
1978 - 1979 Neubau eines Schwimmbades
1982 Umbau der Turnhalle
1986 Anmietung einer Außenwohngruppe am Nöttentor
1985 - 1989 Neubau für die Berufsausbildung
1985 - 1989 Neubau der Berufsschule
1987 - 1994 Umbau der Internats- und Wohnheimgebäude
1995 Anmietung einer Außenwohngruppe am Schwemecker Weg
1995 - 1996 Umbau der Aula

Weblinks


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