- Konstruktionsmechaniker
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Konstruktionsmechaniker/Konstruktionsmechanikerin ist die Bezeichnung eines, nach dem Berufsbildungsgesetz, anerkannten Ausbildungsberufs.
Die Berufsbezeichnung wurde erstmals mit der Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen vom 15. Januar 1987 eingeführt. Mehrere Vorläufer aus der Sparte der Schlosserberufe sind dabei zusammengefasst worden. Änderungen erfolgten mit Verordnungen vom 10. Juni 1996 und vom 9. Juli 2003, bei denen das Berufsbild noch einmal neu definiert wurde.
Konstruktionsmechaniker ist ein Monoberuf; Die Ausbildungsdauer beträgt 3 1/2 Jahre.
Der Konstruktionsmechaniker stellt Metallkonstruktionen für den Stahl- und Metallbau wie
- Brücken
- Hallen
- Fahrzeugaufbauten
- Aufzüge
- Krane
- Schiffbauten
oder ähnlichem her.
Zu seinen Aufgaben gehört das Vorfertigen solcher Bauteilen durch Drehen, Fräsen mit CNC gesteuerten Maschinen oder teilmechanisch, durch Trennen, wie Sägen oder Brennen mit anschließendem Zusammenbau durch Fügetechniken, wie Schweißen oder Schrauben. Fallweise gehört auch die Montage der fertigen Bauteile zu seiner Tätigkeit.[1]
Einzelnachweise
- ↑ Berufliche Schulen für Technik - Friedrich Dessauer Schule: Berufsbild des Konstruktionsmechanikers
Siehe auch
Kategorien:- Technischer Beruf
- Ausbildungsberuf
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