Bedarfsverwaltung

Bedarfsverwaltung

Die Bedarfsverwaltung (auch Bedarfsdeckungsverwaltung oder fiskalische Hilfsgeschäfte) soll Personal, Sachmittel und Dienstleistungen zur Verfügung stellen. Sie ist eine besondere Verwaltungsaufgabe, die die Erfüllung der eigentlichen Verwaltungsaufgaben ermöglichen soll (siehe auch: Öffentliche Verwaltung). Dabei stehen ihr drei Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung:

  • Der Einkauf am Markt
  • Die Eigenproduktion
  • Die Enteignung

Der größte Teil der nötigen Sachmittel (Büromaterial, Fahrzeuge, Gebäude etc.) und Dienstleistungen (Bauarbeiten, Gutachten etc.) wird am Markt beschafft. Die Verwaltungsbehörde bedient sich dabei der privatrechtlichen Vorschriften. Daraus ergibt sich auch die Zuständigkeit der Zivilgerichte (nicht der Verwaltungsgerichte) in Streitfällen. Es liegt jedoch weiterhin eine Bindung durch maßgebliche öffentlich-rechtliche Vorschriften insbesondere der Grundrechte vor (z. B. Beachtung Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) bei Auftragsvergabe).[1]

Die Eigenproduktion kann zum Beispiel durch die Anstellung von eigenem Personal erfolgen, welches Verwaltungseinrichtungen repariert oder forschend tätig wird.

Die Enteignung dient der Beschaffung einzelner Vermögensobjekte, die nicht käuflich zu erwerben sind (Beispiel: Enteignung eines Grundstückes zum Bau einer Straße).[2]

Die Bedarfsverwaltung kann durch die gezielte Auftragsvergabe als Lenkungsverwaltung handeln.

Der Umfang der Bedarfsverwaltung wird für Deutschland auf Beträge zwischen 250[3] und 300[4] Milliarden Euro pro Jahr geschätzt.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Hartmut Maurer: Allgemeines Verwaltungsrecht, 2009, § 3 Rn. 20 ff.
  2. Hartmut Maurer: Staatsrecht I, 2010, § 8 Rn. 94 f.
  3. Hartmut Maurer: Allgemeines Verwaltungsrecht, 2009, § 3 Rn. 21.
  4. Dirk Ehlers in Erichsen/Ehlers: Allgemeines Verwaltungsrecht, 2006, § 1 Rn. 43.

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Administrative — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… …   Deutsch Wikipedia

  • Verwaltungshandeln — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… …   Deutsch Wikipedia

  • Verwaltungswesen — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… …   Deutsch Wikipedia

  • Öffentliche Trägerschaft — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… …   Deutsch Wikipedia

  • Öffentliche Verwaltung — ist der Oberbegriff für die Verwaltungen, die Aufgaben des Staates oder anderer Körperschaften des Öffentlichen Rechtes wahrnehmen. Nimmt sie Aufgaben des Staates wahr, ist sie der administrative Teil der Exekutive (vollziehenden Gewalt). Deshalb …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”