Befreiungsversicherung

Befreiungsversicherung

Eine Befreiungsversicherung ist eine private Versicherung mit dem Ziel sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht zu befreien.[1][2]

Sie tritt/trat in unterschiedlichen Spielarten auf:

Heute gibt es keine Befreiungsmöglichkeiten aus der GRV oder den Versorgungswerken mehr.

Abgrenzung

Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer von GmbHs sind sozialversicherungsfrei und nicht von der Sozialversicherungspflicht befreit.

Einzelnachweise

  1. Sebastian Hopfner, Reinhardt Seifert Tarifverträge für die private Versicherungswirtschaft
  2. Erich Holzner, Erben und Schenken mit Lebensversicherungen: steuerliche Fragen und Lösungen

Nachweise

  • Kreußler/Nörig, Lebensversicherung und Steuer, VVW Karlsruhe
  • Verfügung der OFD Köln, 17. August 1994
  • Verfügung der OFD Erfurt, 5. März 1996
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Befreiungsversicherung — private Versicherung zum Zweck der Befreiung von der gesetzlichen ⇡ Versicherungspflicht. B. sind u.a.: ⇡ Lebensversicherungen zur Befreiung von der ⇡ Angestelltenversicherung (Abschluss bis 1967) und zur Befreiung von Versicherungspflichten bei… …   Lexikon der Economics

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