- Befreiungsversicherung
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Eine Befreiungsversicherung ist eine private Versicherung mit dem Ziel sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht zu befreien.[1][2]
Sie tritt/trat in unterschiedlichen Spielarten auf:
- als Lebensversicherung zur Befreiung aus der gesetzlichen Rentenversicherung,
- als Versicherung bei Einführung der Versorgungswerke für die sog. Freiberufler,
- als private Krankenversicherungen zur Befreiung aus der gesetzlichen Krankenversicherung für Rentner oder Studenten.
Heute gibt es keine Befreiungsmöglichkeiten aus der GRV oder den Versorgungswerken mehr.
Abgrenzung
Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer von GmbHs sind sozialversicherungsfrei und nicht von der Sozialversicherungspflicht befreit.
Einzelnachweise
- ↑ Sebastian Hopfner, Reinhardt Seifert Tarifverträge für die private Versicherungswirtschaft
- ↑ Erich Holzner, Erben und Schenken mit Lebensversicherungen: steuerliche Fragen und Lösungen
Nachweise
- Kreußler/Nörig, Lebensversicherung und Steuer, VVW Karlsruhe
- Verfügung der OFD Köln, 17. August 1994
- Verfügung der OFD Erfurt, 5. März 1996
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