Belastungseifer

Belastungseifer

Belastungseifer ist eine Begrifflichkeit, die der Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Zeugen und der Glaubhaftigkeit von deren Aussage im Rahmen eines Gerichtsverfahrens (z.B. Straf- oder Zivilprozesses) dient.

Vorkommen

In der Regel ist die Aussage eines Geschädigten oder Belastungszeugen im Rahmen einer Beweisaufnahme vor Gericht nachteilig für den Angeklagten oder Beklagten. Dieses durchaus zu erwartende Aussageverhalten findet jedoch seine Grenze dort, wo die Aussage unsachlich und für das Gericht spürbar euphorisch oder überschwänglich gegen den Angeklagten wirkt. Belastungseifer wird von den Gerichten im Rahmen der Beweiswürdigung berücksichtigt, genauer bei der Glaubhaftigkeit der Aussage und der Glaubwürdigkeit des jeweiligen Zeugen [1].

Belastungseifer zeigt sich z.B. dann, wenn ein Geschädigter während seiner Aussage verleumderische Sachverhalte vorträgt, die den Angeklagten zwar in ein schlechtes Licht rücken, jedoch zum eigentlichen Tatvorwurf nichts beitragen und damit nicht sachdienlich sind. Belastungseifer vermindert den Beweiswert einer Aussage insgesamt, so dass zum Beispiel bei widersprüchlichen Aussagen verschiedener Zeugen ("Aussage gegen Aussage"), das Gericht Belastungseifer als Merkmal verwenden kann, welchem Zeugen zu glauben ist und welche Version daher dem Urteil zu Grunde zu legen ist.

Bei offensichtlichen Übertreibungen von Zeugen oder Geschädigten handelt es sich um unwahre Aussagen, die als solche ohnehin einem Urteil nicht zu Grunde gelegt werden können. Sie können jedoch auch Indizien für Belastungseifer sein und damit den Wert des Teils der Aussage mindern, der nicht offensichtlich als unwahre Aussage eingeordnet werden kann.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 13. Januar 2009, Az. 2 WD 5.08 Onlineversion
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