Bestätigter Bundesbank-Scheck

Bestätigter Bundesbank-Scheck

Der Bestätigter Bundesbank-Scheck (früher bestätigter LZB-Scheck) ist ein besonders gesichertes Zahlungsmittel der deutschen Bundesbank mit einer befristeten Einlösegarantie.

Die bezogene Zweiganstalt bringt auf der Rückseite des Schecks einen Bestätigungsvermerk an, in welcher die Bestätigungsfrist, der Betrag, sowie die Bestätigung, dass dieser Scheck zur sofortigen vorbehaltlosen Gutschrift auf dem Girokonto des Einlösenden hereingenommen werden kann. Gleichzeitig belastet die Bundesbank das Girokonto des Ausstellers bei der Bundesbank mit dem Scheckbetrag zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr. Mit Ablauf der Bestätigungsfrist des Schecks erlischt die Haftung der Bundesbank. Wird der Scheck nach Ablauf der Frist vorgelegt, behandelt ihn die Bundesbank im Rahmen des vereinfachten Scheck- und Lastschrifteinzugs, wie einen unbestätigten Scheck.

Die Barauszahlung eines bestätigten Bundesbank-Schecks ist grundsätzlich bei allen Filialen der Deutschen Bundesbank möglich, sofern nicht ein die Barauszahlung ausschließender Vermerk (z.B. „Nur zur Verrechnung“) auf dem Scheck angebracht wurde.

In der Praxis beschaffen Banken ihren Kunden bestätigte Bundesbank-Schecks, indem sie Schecks auf ihr Bundesbank-Girokonto ziehen, sie bestätigen lassen und dem Kunden aushändigen.

Bestätigte Bundesbank-Schecks finden bei Rechtsgeschäften Verwendung, die üblicherweise sofortige Barzahlung bei Zuschlag erforderlich machen, wie beispielsweise Auktionen oder Zwangsversteigerungen.

Literatur

  • V. Tolkmitt: Neue Bankbetriebslehre, Gabler, Betriebswirt.-Vlg, (2004, 2007), ISBN 3409126457

Weblinks

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