- Bonuszahlung
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Eine Bonuszahlung (kurz Bonus; Plural Boni) wird üblicherweise zusätzlich zu einem Gehalt oder Grundgehalt gewährt, meist an Angestellte, manchmal auch Selbständige oder freie Mitarbeiter. Die Aussicht auf einen Bonus dient der Motivation der Empfänger auf den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens und ist manchmal als angemessene Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg des zahlenden Unternehmens gedacht. Boni gelten als Elemente einer leistungsorientierten Vergütung und können das grundsätzlich auch sein. In vielen Fällen, besonders bei hohen Zahlungen, ist dieses jedoch euphemistisch, da sich die Höhe der Zahlung an, oft kurzfristigen oder kurzlebigen, Einnahmen, Ertragssteigerungen, Überschüssen oder Bilanzgewinnen orientiert, die weder einen nachhaltigen Nutzen für das Unternehmen widerspiegeln, noch ein Maß für die tatsächliche dauerhafte Leistung des Empfängers zugunsten des Unternehmens sind, zumal sie sich unter Umständen von Mitarbeitern zu deren Gunsten manipulieren lassen. Dem kann man in vielfacher Weise bei der konkreten Gestaltung eines Anspruchs auf einen Bonus im Arbeitsvertrag entgegen wirken. In der Praxis geschieht dies jedoch selten.
Wird bei schlechter Leistung ein Abzug von der Vergütung vorgenommen, nennt man diesen einen Malus.
Das derzeitige Bonussystem wurde im Wesentlichen durch die Investmentbanken in den 70ern entwickelt und sollte damals eine sinnvolle Erfolgsbeteiligung darstellen.[1]
Aufgrund der Finanzkrise ab 2007 setzte die EU Obergrenzen für Boni fest.[2]
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Stefan Zähringer: Bonuszahlungen am Beispiel der Dresdner Bank: Unternehmensverantwortung in der sozialen Marktwirtschaft. ISBN 3640370635, ISBN 9783640370634, S. 2.
- ↑ http://abgeordnetenwatch.spiegel.de/deckelung_von_banker_boni-106-282---abstimmungsverhalten-abst_ja.html
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