Freier Mitarbeiter

Freier Mitarbeiter

Als freier Mitarbeiter – auch freischaffend oder in einigen Branchen (von Engl.) Freelancer – wird eine Person bezeichnet, die für ein Unternehmen Aufträge ausführt, ohne dabei wie ein Arbeitnehmer in das Unternehmen eingegliedert zu sein.

Inhaltsverzeichnis

Abgrenzung der Begriffe

Gleichbedeutend mit dem „freien“ oder „freischaffenden“ Mitarbeiter wird auch der Begriff „Freelancer“ oder „Honorarkraft“ verwendet. Herkömmlich üblich ist er vor allem in den Berufsgruppen der Gastronomie, des Verkehrsgewerbes, der Werbung und Medien im weitesten Sinne, vor allem im künstlerischen und kulturellen Bereich, zunehmend aber auch in technischen Berufen. Freelancer, die in virtuellen Teams zusammenarbeiten, heißen auch „E-Lancer“ (von engl. electronic). Der englische Begriff wurde von Sir Walter Scott (1771–1832) geprägt, der ihn in seinem Roman Ivanhoe als Bezeichnung für mittelalterliche Söldner verwendete (engl.: „lance“; zu dt.: „Lanze“).[1]

„Freier Mitarbeiter“ ist nicht gleichbedeutend mit „Freiberufler“. Die Bezeichnung "Freier Mitarbeiter" bezieht sich nur auf die Art des Beschäftigungsverhältnisses (meist in Abgrenzung zum Arbeitnehmer), besagt aber nichts über den ausgeübten Beruf. Die Bezeichnung „Freiberufler“ bezieht sich hingegen immer auf Angehörige ganz bestimmter Berufe, nämlich der Freiberufe (Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater usw.), sie sagt nichts aus über die Art des Beschäftigungsverhältnisses (ein Freiberufler kann auch weisungsgebundener Arbeitnehmer sein).

Funktion

Freie Mitarbeiter sind oft hoch qualifiziert und auf bestimmte Aufgaben spezialisiert (z. B. als Programmierer, Journalisten, Lektoren, Museums-Kuratoren, Musiker, Dozenten). Kennzeichnend für einen freien Mitarbeiter ist seine persönliche Unabhängigkeit. Der freie Mitarbeiter ist in der Gestaltung seiner Arbeitsbedingungen relativ frei und formal weder in zeitlicher, örtlicher oder fachlicher Hinsicht den Weisungen des Auftraggebers direkt unterworfen. Er ist gewöhnlich nicht in die Organisationsstruktur des Auftraggebers eingegliedert.

Nach deutschem Recht verliert ein freier Mitarbeiter in manchen Berufen seinen Status und gilt als Arbeitnehmer, wenn er ausschließlich oder überwiegend für einen Auftraggeber tätig ist und dadurch in einem Abhängigkeitsverhältnis steht; so können Schauspieler sozialversicherungspflichtig (Künstlersozialkasse) und auf Lohnsteuerkarte angestellt werden.

Vertragsverhältnis und Bezahlung

Ein freier Mitarbeiter kann Freiberufler oder Gewerbetreibender sein. Ein Angestellter eines Unternehmen kann freier Mitarbeiter bei einem anderen Unternehmen sein. Es gibt keine festen Arbeitszeiten und keine gesetzliche Absicherung bei Krankheit oder Urlaub. In der Regel wird jedoch entweder eine Zeit hinsichtlich der zu arbeitenden Stunden oder hinsichtlich des abzuliefernden Ergebnisses vertraglich vereinbart. Diese Verträge sind daher meist befristet.

Im Gegensatz zu Angestellten, bei denen der Arbeitgeber neben dem Arbeitsentgelt noch die Lohnnebenkosten trägt, erhält der freie Mitarbeiter ausschließlich ein vertraglich vereinbartes Entgelt (je nach Arbeitsgebiet auch Honorar oder Gage genannt). Von diesem Entgelt muss er alle eigenen Kosten (Steuern, Versicherung, Nebenkosten) selbst tragen.

Freie Mitarbeiter können stundenweise oder pauschal für die Erledigung eines Auftrags bezahlt werden. Ersteres wird in der Regel durch einen Honorar- oder Dienstvertrag geregelt, letzteres durch einen Werkvertrag.

Vor- und Nachteile

für die freien Mitarbeiter

Die Tätigkeit als freier Mitarbeiter hat in einigen Berufen Vorteile. So kann die Arbeitszeit frei eingeteilt werden. Je nach den technischen Möglichkeiten können Arbeiten teilweise von der Wohnung oder an einem beliebigen Ort ausgeübt werden. Auch kann manchmal ein höheres Einkommen als im Angestelltenverhältnis erreicht werden.

Dem steht als Nachteil die starke Abhängigkeit vom Marktgeschehen und dem Kunden gegenüber, was jedoch von einigen Menschen als Entfaltungsmöglichkeit betrachtet wird. Bei der Kreditwürdigkeit kann es eine Einschränkung bedeuten, wenn kein festes Einkommen nachgewiesen werden kann. Der freie Mitarbeiter trägt die Kosten seiner Büro- und Geschäftsausstattung sowie Versicherungen für Berufshaftpflicht, Krankheit und Altersversorgung in vollem Umfang selbst.

Das Zeitmanagement spielt eine große Rolle. Die Spannbreite reicht von freien Mitarbeitern, die sich eine wesentlich kürzere Arbeitszeit als der Durchschnittsarbeitnehmer und viel Freizeit leisten können, bis zu denjenigen, die je nach Persönlichkeit und je nach Marktlage ihre Arbeitskraft rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche anbieten.

für die Auftraggeber

Freie Mitarbeiter werden häufig eingesetzt, wenn Personalengpässe eintreten, feste Mitarbeiter aber wegen der hohen Fixkosten nicht rentabel wären. Freie Mitarbeiter sind flexibel einsetzbar. Sie haben keine Kündigungsfristen, da sie meist nur für einen speziellen Auftrag oder ein Projekt vertraglich gebunden werden.

Durch den Einsatz freier Mitarbeiter kann das Wissen der festangestellten Mitarbeiter auf den neuesten Stand gebracht werden und die Unternehmen können an den Erfahrungen anderer Firmen partizipieren.

Nachteilig ist, dass freie Mitarbeiter nicht ständig zur Verfügung stehen. Viele kleinere Aufgaben im Betriebsalltag, die man sonst einem Angestellten übertragen würde, kann man kaum von freien Mitarbeitern erledigen lassen, weil es zu langwierig und teuer wäre, dafür eigens einen zu beauftragen.

Ein weiterer Nachteil ist die manchmal fehlende Vertrautheit mit dem Unternehmen. So müssen sich die freien Mitarbeiter erst in den Betrieb oder in ein bestimmtes Projekt einarbeiten, bis sie die volle Leistung in dem Bereich bringen können.

Freie Mitarbeiter identifizieren sich mitunter nicht im selben Maße mit dem Unternehmen wie ein fester Mitarbeiter. -Corporate Identity, Loyalität-

Scheinselbständige, „feste Freie“

Ist ein freier Mitarbeiter nach dem Gesamterscheinungsbild wie ein Arbeitnehmer in das Unternehmen eingegliedert, liegt Scheinselbständigkeit vor. Ein Arbeitsgericht würde in diesem Fall nach einer Feststellungsklage den Auftraggeber verpflichten, den freien Mitarbeiter einzustellen. Umgangssprachlich werden dauerhafte freie Mitarbeiter auch als „feste Freie“ bezeichnet.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Chambers Harrap dictionary (December 2010). Abgerufen am 23. Juli 2011.

Literatur

  • Horst Henrici: Der rechtliche Schutz für Scheinselbständige. Dissertation, Bremen 2001. Driesen, Taunusstein 2002. ISBN 3-936328-02-1

Weblinks

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