- Broletto
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Mit Broletto (aus dem Lateinischen Brolo = eingefriedeter Hof) bezeichnet man in den lombardischen Städten seit dem 11. Jahrhundert eine ummauerte Versammlungsstätte, in der städtische Angelegenheiten und vor allem Rechtsgeschäfte geregelt werden. Im späteren Verlauf wurde mit Broletto entweder der Palast der Konsuln, des jeweiligen Machthabers oder allgemein der Sitz des Bürgermeisters bezeichnet.
Das Erdgeschoss eines solchen Rathauses war in der Regel offen, und in dieser dadurch entstehenden Halle fanden die Gerichtsverhandlungen in aller Öffentlichkeit statt, um eine Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu gewährleisten. Im Obergeschoss befindet sich häufig ein einziger großer Saal, um die Bürgerversammlung aufnehmen zu können.
In folgenden Städten finden sich noch Beispiele solcher Paläste:
Kategorien:- Bauwerk in der Lombardei
- Rechtsgeschichte (Italien)
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