- Bundesgremienbesetzungsgesetz
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Basisdaten Titel: Gesetz über die Berufung und Entsendung
von Frauen und Männern in Gremien
im Einflussbereich des BundesKurztitel: Bundesgremienbesetzungsgesetz Abkürzung: BGremBG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Staatsorganisationsrecht Fundstellennachweis: 116-1 Datum des Gesetzes: 24. Juni 1994
(BGBl. I S. 1406, 1413 ff.)Inkrafttreten am: 1. September 1994 GESTA: M5 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. Das Gesetz über die Berufung und Entsendung von Frauen und Männern in Gremien im Einflussbereich des Bundes vom 24. Juni 1994, auch Bundesgremienbesetzungsgesetz, amtliche Abkürzung BGremBG, zielt darauf ab, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Gremien im Einflussbereich des Bundes zu verbessern (§ 1 BGremBG).
Inhalt des Gesetzes
Das Gesetz regelt die Besetzung von Vorständen, Beiräten, Kommissionen, Ausschüssen, Verwaltungs- und Aufsichtsräten, kollegiale Organen und vergleichbaren Gruppierungen (§ 2 BGremBG), die vom Bund berufen werden oder in denen der Bund einzelne Posten besetzen darf. Hierbei gilt das Prinzip der Doppelbenennung, das heißt, dass Sitze gleichberechtigt von einer Frau und einem Mann besetzt werden sollen (§ 4 Abs. 1 BGremBG).
Die Bundesregierung muss darüber dem Deutschen Bundestag in jeder Legislaturperiode einen Bericht vorlegen.
Weblinks
- Bundesgremienbesetzungsgesetz, aktuelle Fassung auf bundesrecht.juris.de, abgerufen am 14. August 2009-
- Informationen der Bundesregierung über das Bundesgremienbesetzungsgesetz vom 1. Juni 2007, abgerufen am 14. August 2009.
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