Gleichstellungsbericht der Bundesregierung

Gleichstellungsbericht der Bundesregierung

Gleichstellungsberichte der Bundesregierung sind von einer Sachverständigenkommission erarbeitete Berichte über den Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland. Der erste Bericht erschien im Juni 2011. In den kommenden Legislaturperioden soll jeweils ein weiterer Bericht vorgelegt werden.

Inhaltsverzeichnis

Der Erste Gleichstellungsbericht der Bundesregierung

Zum Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung

Im Koalitionsvertrag von 2005 vereinbarten CDU, CSU und SPD, pro Legislaturperiode einen Bericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern vorzulegen. 2008 beauftragte die damalige Bundesfamilienministerin, Ursula von der Leyen, eine Sachverständigenkommission mit der Erstellung des Gutachtens für den Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung.

Der interdisziplinär zusammengesetzten Kommission gehörten folgende Professorinnen und Professoren an:

Zur administrativen und wissenschaftlichen Begleitung und Unterstützung der Sachverständigenkommission wurde Anfang 2009 in der Zentrale der Fraunhofer-Gesellschaft die „Geschäftsstelle Gleichstellungsbericht“ eingerichtet.

Am 25. Januar 2011 hat die Kommission nach über zweijähriger Arbeit ihr Gutachten mit dem Titel „Neue Wege - gleiche Chancen. Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf“ dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) übergeben. Das BMFSFJ hat als federführendes Ressort die dazugehörige Stellungnahme der Bundesregierung vorbereitet und diese dem Bundeskabinett zum Beschluss vorgelegt. Am 15. Juni 2011 hat das Bundeskabinett die Stellungnahme der Bundesregierung und das Sachverständigengutachten der Gleichstellungsberichtskommission als Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung beschlossen. Dieser wird sowohl dem Bundestag wie auch dem Bundesrat zugeleitet und anschließend veröffentlicht.

Sachverständigengutachten für den Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung im Überblick

Das Sachverständigengutachten für den Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung bietet zum ersten Mal eine umfassende Bestandsaufnahme der Gleichstellung in Deutschland. Es fokussiert in zentralen Schlüsselbereichen die aktuelle Situation von Frauen und Männern und zeigt unter der thematischen Vorgabe der Lebensverlaufsperspektive auf, wie eine konsistente Gleichstellungspolitik für Frauen und Männer langfristig entwickelt werden kann. Erst die Lebensverlaufsperspektive macht dabei auch die langfristigen Folgen von Entscheidungen in einzelnen Lebensabschnitten deutlich. Um ihr Rechnung zu tragen, muss Gleichstellungspolitik künftig stärker sowohl als Quer- wie auch als Längschnittaufgabe wahrgenommen werden.

Das Gutachten zeigt auf, dass es der Gleichstellungspolitik in Deutschland trotz erheblicher Fortschritte an einem konsistenten Leitbild fehlt. So stehen politische und rechtliche Maßnahmen für unterschiedliche Lebensphasen unverbunden nebeneinander. Die Folge ist, dass gleichzeitig Anreize für sehr verschiedene Lebensmodelle gesetzt werden oder dass die Unterstützung in der einen Lebensphase in der nächsten abbricht bzw. in eine andere Richtung weist. Diese Brüche, die einer unvollendeten Baustelle mit vielen Sackgassen gleichen, sind in Deutschland an vielen Stellen vorzufinden und sollten, so die Sachverständigenkommission, dringend abgebaut werden. Schließlich stellt eine konsistent gestaltete Gleichstellungspolitik einen wichtigen Bestandteil moderner Innovationspolitik dar. Sie birgt enormes – auch wirtschaftliches – Potenzial und erweist sich als unverzichtbar angesichts des demografischen Wandels und des steigenden Fachkräftebedarfes. Die Nutzung aller Talente und die Verbesserung der Erwerbschancen von Frauen machen die Gesellschaft leistungsfähiger und helfen das Sozial- und Steuersystems zu stabilisieren. Erforderlich für eine solch konsistente Gleichstellungspolitik ist nicht allein staatliches Handeln, sondern auch Wirtschaft und Gesellschaft sind gefordert.

Das Leitbild des Sachverständigengutachtens für den Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung zielt auf gleiche und tatsächliche Wahlmöglichkeiten und Verwirklichungschancen für Frauen und Männer. Wichtig ist, dass dabei neben der Erwerbsarbeit ausreichend Raum für gesellschaftlich notwendige, unbezahlte Fürsorgearbeit, für Weiterbildungen sowie für Eigenzeit bleibt. Erwerbsunterbrechungen dürfen langfristig nicht zu Nachteilen führen. Insgesamt sind die längerfristigen Auswirkungen bestimmter Lebensentscheidungen stärker zu berücksichtigen und bewusst zu machen.

Die Themen des Sachverständigengutachtens für den Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung

Zentrale Schwerpunkte des Sachverständigengutachtens sind die Themen „Gleichstellung in der Bildung“ sowie „Gleichstellung im Erwerbsleben“. Bildung und Beschäftigung prägen die Erwerbs- und Lebensläufe von Frauen und Männern nachhaltig und sind zugleich wichtige Schlüssel für die Teilhabe in anderen gesellschaftlichen Bereichen. Eng hiermit verbunden sind die Rollenbilder im Recht, die Zeitverwendung von Männern und Frauen im Spannungsfeld von Erwerbs- und Sorgearbeit sowie die soziale Sicherung im Alter, die die ungleichen Chancen vor allem im Erwerbsbereich über den Lebensverlauf bilanziert.

Die Themen und Inhalte des Sachverständigengutachtens für den Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung im Überblick:

  • Lebensverlaufsperspektive: Nachhaltige Gleichstellungspolitik verlangt eine ganzheitliche Perspektive. Erst die Lebensverlaufsperspektive verdeutlicht, welche Folgen Lebensereignisse und getroffene Entscheidungen in unterschiedlichen Lebensphasen für unterschiedliche Gruppen von Frauen und Männern langfristig haben. In diesem Abschnitt des Sachverständigengutachtens werden die theoretischen und methodischen Grundlagen für eine Gleichstellungspolitik in der Lebensverlaufsperspektive gelegt.
  • Recht: Rollenbilder modernisieren und Recht konsistent am Leitbild der Gleichberechtigung ausrichten. Viele Regelungen im Steuer-, Sozial- und Arbeitsrecht gehen immer noch von der lebenslangen Ehe und traditionellen Rollenverteilung aus. Die modernen, vielfältigen Formen partnerschaftlicher und individueller Lebensführung erfordern jedoch flexible, von traditionellen Rollenbildern losgelöste rechtliche Rahmenbedingungen. Die Herstellung eines konsistenten Rechts und die Abstimmung von Rollenerwartungen über den Lebensverlauf sind bedeutetende Aufgaben der Gleichstellungspolitik als Rechtspolitik in Deutschland.
  • Bildung: Abwärtsspiralen verhindern und Wahlmöglichkeiten in allen Lebensphasen fördern. Bildung ist ein Schlüssel für Verwirklichungschancen im gesamten Lebensverlauf. Daher sind im Bildungssystem gleich gute Chancen für Männer und Frauen zu schaffen. Beide sollen in gleichem Maß aus dem Spektrum der Bildungsmöglichkeiten wählen, frühe Bildungsphasen nutzen und sich später weiterqualifizieren können.
  • Erwerbsleben: Fehlanreize beseitigen, Entgeltgleichheit und Aufstiegschancen schaffen. Nach wie vor gibt es keine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am Erwerbsleben. So bestehen starke Anreize für Frauen, nicht oder nur in geringfügiger Beschäftigung zu arbeiten. Auch bei Maßnahmen der Karriereentwicklung und in Führungspositionen sind Frauen deutlich unterrepräsentiert.
  • Zeitverwendung: Flexibilität ermöglichen und unterschiedliche Formen von Arbeit stärken. Noch immer dominieren bei Männern die Erwerbsarbeit, bei Frauen die Haus- und Sorgearbeit. Dies entspricht selten den tatsächlichen Wünschen. Frauen wie Männer müssen die Möglichkeit haben, ohne langfristige Nachteile neben der Erwerbsarbeit andere notwendige Tätigkeiten wie Sorgearbeit und Pflege auszuüben.
  • Alter: Alterssicherung armutsfest machen und Pflegearbeit besser honorieren. Die geschlechtsspezifischen Ungleichheiten im Erwerbsleben, Erwerbsunterbrechungen oder auch Niedriglöhne wirken unmittelbar bis ins Rentenalter nach. Frauen erreichen im Durchschnitt deutlich geringere Renten als Männer, die vielfach nicht existenzsichernd sind. Eine mangelnde Anrechnung der Pflegezeiten bei der Alterssicherung verstärkt dies.

Weitere für die Gleichstellung wichtige Aspekte wie etwa gesundheitliche Ungleichheit oder Gewalt werden im Sachverständigengutachtens nicht beleuchtet. Sie erfordern vielmehr eine eigenständige und umfassende Analyse unter der Geschlechterperspektive im Lebensverlauf und sind daher in nachfolgenden Berichten zu beleuchten. Gleiches gilt für Gleichstellungsfragen im Themenfeld Migration und Integration, die im Bericht als Querschnittsthema behandelt werden.

Ausgewählte Forderungen des Sachverständigengutachtens für den Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung

Der Weg zu echter Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern ist in Deutschland noch weit, so das zentrale Ergebnis des Sachverständigengutachtens. Es besteht an vielen Stellen Handlungsbedarf. Die Sachverständigenkommission hat diesen Handlungsbedarf entlang des Lebensverlaufs identifiziert und konkrete praktische Empfehlungen im Gutachten ausgesprochen.

Ausgewählte Forderungen des Sachverständigengutachtens für den Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung sind:

  • Minijob-Segment: Anreize beseitigen und Subventionen abschaffen. Minijobs haben oft desaströse Folgen – nicht nur für die Gleichstellung. Sie scheinen für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kurzfristig attraktiv, erweisen sich jedoch selten als Brücke in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, die in großer Zahl von Frauen ausgeübt werden, führen in biografische Sackgassen und verursachen erhebliche gesellschaftliche Folgekosten, etwa bei Hartz IV oder im Bereich der Alterssicherung.
  • Pflege: Situation von privat pflegenden Frauen und Männern verbessern. Die Zahl der Pflegebedürftigen wird in Zukunft deutlich ansteigen. Gleichzeitig sinkt die Zahl potentieller familiärer Pflegepersonen. Eine bessere Verzahnung professioneller und häuslicher Pflege und die geschlechtergerechte Ausgestaltung des Pflegeversicherungsrechts können dem entgegenwirken. Die Benachteiligung der Sorgearbeit für Pflegebedürftige in der Rente im Vergleich zur Sorgearbeit für Kinder ist nicht zu rechtfertigen. Zudem brauchen Pflegende Unterstützung durch ihre Arbeitgeber und durch eine Personalpolitik, die für zentrale Lebensereignisse flexible Regelungen bereithält.
  • Frauen in Führungspositionen: Geschlechterquoten einführen. Der Anteil von Frauen im Top-Management stagniert in Deutschland seit Jahren auf niedrigem Niveau. Eine Quote, deren Nichteinhaltung effektiv sanktioniert wird, kann dies ändern, wie viele Nachbarländer bereits mit Erfolg zeigen. Zusätzlich sollte der Gesetzgeber prüfen, wie er Mindestanteilsregelungen für Frauen in Führungspositionen über Aufsichtsräte hinaus ausgestalten kann.

Die Sachverständigenkommission spricht sich insgesamt nachdrücklich dafür aus, die mit dem Gutachten für den Ersten Gleichstellungsbericht erfolgreich begonnene Berichterstattung zu Gleichstellungsaspekten künftig regelmäßig fortzusetzen. Die Kommission rät zur Etablierung eines nationalen Berichtswesens für Gleichstellungspolitik in Deutschland, das es in anderen Politikfeldern (so z.B. im Rahmen des Familien-, Alten- oder Kinder- und Jugendberichts) sowie in anderen europäischen Nachbarländern schon seit langem gibt.

Weitere ausgewählte Berichte zur Gleichstellung von Frauen und Männern

Bundesebene

Gender-Datenreport

Im kommentierten Datenreport von 2005 zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesrepublik Deutschland wurde vorhandenes Datenmaterial zur sozialen Lage und zur Lebensführung von Frauen und Männern zusammengetragen, ausgewertet und interpretiert. Der Gender-Datenreport knüpfte an die Konzeption des 2000 und 2005 veröffentlichten WSI-FrauenDatenReports an, der ebenfalls die Entwicklung der Situation von Frauen und Männern in unterschiedlichen Lebensbereichen anhand von Daten der amtlichen Statistik aufbereitete und dabei ein besonderes Augenmerk auf den Vergleich von West- und Ostdeutschland (2000) sowie zusätzlich auf den Europäischen Vergleich (2005) legte.

Gremienbericht der Bundesregierung

Das Bundesgremienbesetzungsgesetz hat das Ziel, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Gremien zu schaffen oder zu erhalten. Nach § 9 Bundesgremienbesetzungsgesetz legt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag in jeder Legislaturperiode einen Bericht über den Anteil von Frauen in wesentlichen Gremien des Bundes sowie über die Entsendung von Frauen durch den Bund in wesentliche Gremien außerhalb des Bundes vor. Der Erste Gremienbericht wurde 1991 veröffentlicht. Der Fünfte Gremienbericht sollte Ende 2010 dem Deutschen Bundestag vorgelegt werden.

Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Bundesgleichstellungsgesetz

Der Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) basiert auf den Vorgaben des Bundesgleichstellungsgesetzes, das am 5. Dezember 2001 in Kraft getreten ist. Ziele des BGleiG sind die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Gemäß § 25 BGleiG legt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag alle vier Jahre einen Erfahrungsbericht über die Situation der Frauen im Vergleich zu der der Männer im Anwendungsbereich des BGleiG vor und berichtet über die Anwendung des Gesetzes. Der Erste Erfahrungsbericht wurde 2006 übergeben. Der Zweite Erfahrungsbericht sollte Ende 2010 dem Deutschen Bundestag vorgelegt werden.

Bundesländer

Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren (GFMK)

Der Erste Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland wurde im September 2009 vom Bundesfamilienministerium veröffentlicht. Die 17. GFMK hatte am 31. Mai 2007 die Einführung eines ländereinheitlichen Indikatorensystems beschlossen, um den Stand und die Entwicklungen in der Chancengleichheitspolitik abbilden zu können. Der Atlas liefert bis auf Kreisebene einen umfassenden und anschaulichen Überblick über die Unterschiede zwischen den Bundesländern bei der Umsetzung wichtiger gleichstellungspolitischer Ziele und der Schaffung gleichstellungsförderlicher Rahmenbedingungen. Er stellt erstmals Daten und Statistiken zu Indikatoren wie beispielsweise Mandate in den Länderparlamenten, Hochschul- oder Juniorprofessuren oder Teilzeitbeschäftigung in Deutschland zusammen und bildet den erreichten Grad der Chancengleichheit in Karten und Tabellen ab. Die 30 in dem Atlas erfassten Indikatoren sind dabei den vier Kategorien Partizipation, Bildung und Ausbildung, Arbeit und Einkommen sowie Lebenswelt zugeordnet.

Berichte der Bundesländer (Exemplarisch)

  • Berlin: Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen und das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg haben 2009 den ersten Gender Datenreport für Berlin veröffentlicht. Der Bericht stellt die wichtigsten Grundlagendaten zur Situation von Frauen und Männern in Berlin bereit.
  • Niedersachsen: Niedersachsen hat 2010, in Anlehnung an das Indikatorensystem des Bundesgleichstellungsatlasses, einen Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Niedersachsen erstellt. Die im bundesweiten Atlas enthaltenen Indikatoren wurden so weit wie möglich auf Niedersachsen, seine Landkreise, kreisfreien Städte und die Stadt sowie die Region Hannover heruntergebrochen.

Europa

Auf Wunsch des Europäischen Rates verfasst die Europäische Kommission jedes Jahr einen Bericht über die Fortschritte im Hinblick auf die Geschlechtergleichstellung und stellt die künftigen Herausforderungen und Prioritäten vor. Diese Veröffentlichung gibt einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen bezüglich der Situation von Frauen und Männern in der EU und enthält wichtige Daten und Darstellungen zur Politik. Der Bericht 2010 befasst sich insbesondere mit den kurz- und langfristigen Herausforderungen der Geschlechtergleichstellung im Kontext der Wirtschaftskrise. Außerdem werden Probleme in Bezug auf die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, Armut und soziale Eingliederung sowie Gewalt gegen Frauen behandelt.

International

CEDAW-Berichte

Alle vier Jahre erstellt die Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen Staatenbericht zur Gleichstellung der Geschlechter in Deutschland. Der so genannte CEDAW-Staatenbericht gibt einen Überblick über die Umsetzung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau ("Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women" - CEDAW) in die nationale Gleichstellungspolitik. CEDAW wurde am 18. Dezember 1979 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und ist ein wesentlicher Schritt zur Anerkennung von Frauenrechten als Menschenrechte. Begleitend hierzu erstellen Nichtregierungsorganisationen unabhängige Alternativ- oder Schattenberichte.

Global Gender Gap Report

Der Global Gender Gap Report ist ein vom World Economic Forum seit 2005 jährlich, anhand bestimmter Indikatoren erstellter Bericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern, der einen Vergleich zwischen Ländern weltweit ermöglicht. 2010 führte Island die Liste der untersuchten Länder an. Deutschland befand sich auf dem 13. Platz.

Weblinks


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