Bundeskinderschutzgesetz

Bundeskinderschutzgesetz
Basisdaten
Titel: Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen
Kurztitel: Bundeskinderschutzgesetz
Abkürzung: BKiSchG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Erlassen aufgrund von: Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG
Rechtsmaterie: Sozialrecht
Datum des Gesetzes:
Inkrafttreten am: 1. Januar 2012 (geplant)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das deutsche Bundeskinderschutzgesetz ist ein geplantes Gesetz, mit dem der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Vernachlässigung und Missbrauch verbessert werden soll. Die Bundesregierung hat den Entwurf des Gesetzes am 16. März 2011 verabschiedet.[1]

Der Gesetzentwurf besteht aus fünf Artikeln. Kern des Entwurfs ist das durch Artikel 1 neu geschaffene Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG). Das KKG soll regeln, dass und wie Eltern über Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung informiert werden. Es soll Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz schaffen. Zudem soll das KKG die Beratung und die Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger (z. B. Ärzte und Lehrer) bei Gefährdungen des Kindeswohls regeln.

Artikel 2 enthält Änderungen des Achten Buches Sozialgesetzbuch (Kinder- und Jugendhilferecht), durch Artikel 3 werden das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) und das Schwangerschaftskonfliktgesetz geändert. Durch Artikel 4 wird das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ermächtigt, den Wortlaut des Achten Buches Sozialgesetzbuch in der Neufassung im Bundesgesetzblatt bekannt zu machen. Artikel 5 regelt das In-Kraft-Treten des Gesetzes.

Der Bundesrat forderte am 27. Mai 2011 umfangreiche Nachbesserungen an dem Gesetzentwurf.[2]

Literatur

  • Andrea Kliemann, Jörg M. Fegert: Informationsweitergabe im Kinderschutz. Endlich eine klare Mitteilungsbefugnis durch das neue Bundeskinderschutzgesetz? In: Zeitschrift für Rechtspolitik 4/2011, S. 110–112.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Pressemitteilung der Bundesregierung vom 16. März 2011.
  2. Bundesrat: Beim Kinderschutz auch Gesundheitswesen einbeziehen.
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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