- Bundeskommissar
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Ein Bundeskommissar war zu Zeiten des Deutschen Bundes ein bestimmter Beauftragter des Bundes. Als im Deutschen Krieg 1866 die Preußen den Fürsten von Hessen-Kassel gefangen nahmen, gab der Bundestag dem Legationsrat von Hessen-Kassel Alexander von Baumbach am 30. Juni den Auftrag, die Regierungsgeschäfte als Bundeskommissar zu leiten.[1]
Das bundesdeutsche Grundgesetz von 1949 kennt einen Bundeszwang. Der ausführende Beamte könnte als Bundeskommissar bezeichnet werden. Einen Bundeszwang hat es allerdings noch nicht gegeben.[2]
Einzelnachweise
- ↑ Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Band III: Bismarck und das Reich. Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart [u. a.] 1963, S. 561.
- ↑ Möglichkeiten des Bundeszwangs nach Art. 37 Grundgesetz - Einsetzung eines "Sparkommissars"?, Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestags, 2006.
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