- Artikelgesetz
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Ein Artikel- oder Mantelgesetz ist ein Gesetz, das gleichzeitig mehrere Gesetze oder sehr unterschiedliche Inhalte in sich vereint. Meist werden damit Änderungsgesetze bezeichnet, die eine bestimmte Thematik in einer ganzen Reihe von Fachgesetzen ändern. Für diese Gesetze ist auch die Bezeichnung „Omnibusgesetz“ gebräuchlich, wenn Änderungen, die inhaltlich nichts miteinander zu tun haben, in einem Artikelgesetz zusammengefasst werden.
Die Bezeichnung Artikelgesetz kommt daher, dass diese Gesetze in der obersten Gliederungsebene in Artikel unterteilt sind, wobei für jedes zu erlassende oder zu ändernde Gesetz ein gesonderter Artikel verwendet wird. Innerhalb eines Artikels werden dann die Paragraphen des einzelnen Gesetzes oder nach Nummern geordnete Änderungen zu einzelnen Paragraphen aufgeführt. Beispiel für ein deutsches Artikelgesetz ist etwa das „Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“, besser bekannt als Hartz IV. Dessen Artikel 1 ist das neue Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Insgesamt hat das Hartz-IV-Gesetz 61 Artikel, mit denen zahlreiche Gesetze geändert wurden.
Eine Verwendung von Artikeln steht in ihrer textgliedernden Funktion der von Paragraphen gleich, sie ist nur ein Hinweis auf den Inhalt des Gesetzes. Der Artikel dient wie der Paragraph zur Einteilung in aufzählendem Schrifttum (etwa Gesetze, Verträge, Lehrbücher). Er selbst wird in der Regel zur besseren Referenzierbarkeit (insbesondere bei Gesetzestexten) wiederum aufgeteilt in Absätze, Nummern und/oder Sätze.
Literatur
- Thomas M. Lachner: Das Artikelgesetz. Duncker & Humblot. Berlin 2007. ISBN 978-3-428-12540-1.
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