- Cardsharing
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Cardsharing (deutsch Kartenfreigabe oder gemeinsamer Kartenzugriff, wörtlich Karte teilen) ist ein Begriff aus dem Bereich des Pay-TV, also aus dem Bereich des Bezahlfernsehens.
Dieses Verfahren ist illegal und beschreibt Verbreitung bzw. Empfang von verschlüsselten Fernsehsendern ohne Berechtigung.
Das Cardsharing ist ein Verfahren, mit dem mehrere unabhängige Empfänger gleichzeitig Zugang zu verschlüsselten, digital ausgestrahlten Pay-TV-Angeboten mit nur einer physisch vorhandenen Smartcard erhalten. Ein modifizierter Satelliten-Receiver (Card-Server) verteilt den benötigten, aktuell gültigen, Decoder-Schlüssel. Üblicherweise wird dabei dieser Schlüssel mit Hilfe eines PCs oder einer Dreambox an Satelliten-Receiver zuhause im selben Netzwerk (Cardsharing im Heimnetz) oder über eine Internetverbindung (Internet-Cardsharing) an andere Satelliten-Receiver weitergegeben. Der verteilende Card-Server muss mit einer gültigen Smartcard versehen sein, die unberechtigten Satelliten-Empfänger empfangen die Decoder-Schlüssel über einen LAN-Port und simulieren die nötigen Daten per Software. Um diese Funktion im Satelliten-Receiver zu ermöglichen, müssen handelsübliche Geräte zumeist mit einem Software-Update versehen werden. Obwohl die Decoder-Schlüssel in sehr kurzen Zyklen von 2 Sekunden getauscht werden, ist es mit einer schnellen LAN-Verbindung und entsprechender Hardware möglich diese Decoder-Schlüssel laufend weiterzugeben.[1] [2]
Cardsharing kann auch als so genanntes Offline Decoding erfolgen. Dabei nimmt der Nutzer eine Sendung (zunächst ohne Kenntnis des Schlüssels) als Transport Stream auf Festplatte auf. Eine andere Person, die Zugriff auf die Smardcard hat, protokolliert zur selben Zeit die Schlüssel von diesem Sender in einer Logdatei. Der Nutzer kann mit dieser Datei später die Aufnahme mit speziellen Programmen (z.B. TSDEC) entschlüsseln.
Cardsharing wurde 2005 eingesetzt, um die Verschlüsselung des Pay-TV-Unternehmens Premiere auszuhebeln. [3]
Rechtliche Aspekte
Cardsharing ist in mehrfacher Weise illegal. Neben dem Erschleichen von Leistungen [4] kommt noch ein Verstoß gegen Zugangskontrolldienstegesetz (ZKDSG) in Betracht [5]. Cardsharing ist in den AGB der Dienstanbieter ausgeschlossen.
Auszug aus gültigen AGB: Die gleichzeitige Nutzung mehrerer Digital-Receiver mit nur einer Smartcard oder die Verteilung der Verschlüsselungsinformationen der Smartcard über ein Netzwerk (zum Beispiel (W)LAN, VPN, Internet) ist unzulässig ... [6]Literatur
- Dieter Schulz: Das inoffizielle Sat-Receiver-Buch. Franzis Verlag, 2007, Seite 149 ff, ISBN 978-3-7723-4316-2.
Einzelnachweise
- ↑ Premiere / Sky knacken mit Linux Receiver und Cardsharing [1]
- ↑ Cardsharing: Illegaler Empfang von Pay-TV-Sendern wie Sky scheint zuzunehmen [2]
- ↑ Card-Sharing: Einer zahlt, alle sehen zu, Chip Online, 7. November 2005. [3]
- ↑ Strafgesetzbuch § 265a Erschleichen von Leistungen [4]
- ↑ Überblick Strafbarkeit Cardsharing [5]
- ↑ Sky: AGB, 1.3. Smartcard (online).
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