- Charta der öffentlichen Statistik der Schweiz
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Die Charta der öffentlichen Statistik ist eine von den Statistischen Ämtern und Diensten der Schweiz im Mai 2002 beschlossene Charta. In diesem berufsethischen Kodex halten sie fest, dass ihre Tätigkeit einen unerlässlichen Service Public darstellt, welcher den Bedürfnissen einer demokratischen Gesellschaft und eines modernen Staats entsprechen soll. Weiter bezeichnen sie Relevanz, Qualität und Glaubwürdigkeit der publizierten statistischen Informationen als Hauptziele der öffentlichen Statistik.
Inhaltsverzeichnis
Inhalt
Präambel
In der Präambel nimmt die Charta Bezug auf die grundlegenden Prinzipien der öffentlichen Statistik der UNO-Wirtschaftskommission für Europa (April 1992)[1] und auf die Erklärung zur Berufsethik des Internationalen Statistischen Instituts ISI (August 1985)[2]. Ferner berücksichtigt sie den Verhaltenskodex der europäischen Statistik (Februar 2005)[3], der sich namentlich an das BFS und an weitere Statistikorgane, welche mit der Produktion und Diffusion europäischer Statistiken beauftragt sind, richtet.
Grundprinzipien der Charta
Der erste Teil der Charta besteht in der Formulierung ihrer Grundprinzipien. Von zentraler Bedeutung sind dabei die Unabhängigkeit der öffentlichen Statistik, der Persönlichkeitsschutz der befragten Personen, die Qualität der statistischen Methoden sowie die Aktualität und die Richtigkeit der statistischen Ergebnisse. Die statistischen Informationen werden in möglichst detaillierter Form aufbewahrt, um die Verwendung durch zukünftige Generationen sicherzustellen.
Ethikrat der öffentlichen Statistik
Der Ethikrat der öffentlichen Statistik ist ein privates, unabhängiges Gremium. Er hat die Aufgabe, zur Förderung der Grundprinzipien der Charta beizutragen und deren Umsetzung zu unterstützen. Diesbezüglich besitzt er Feststellungs-, Empfehlungs- und Informationsbefugnisse. Er kann hingegen keine Sanktionen erlassen. Der Ethikrat behandelt alle schriftliche Eingaben, die im Zusammenhang mit der Anwendung der Grundprinzipien der Charta bei ihm eingereicht werden.
Geltungsbereich der Charta
Die Charta gilt für all diejenigen Aktivitäten, welche mit der Erstellung und Verbreitung von Informationen der öffentlichen Statistik verbunden sind. Dazu gehören die Beschaffung und Bearbeitung von Daten, das Erstellen und Aktualisieren von Klassifikationen, Nomenklaturen und Terminologien, Massnahmen zur Veröffentlichung und zur Aufbewahrung von statistischen Informationen, die Registerführung und -verwendung von Beobachtungs- oder Befragungseinheiten sowie die Weiterentwicklung des Systems der öffentlichen Statistik der Schweiz.
Änderung der Charta
Das Bundesamt für Statistik, die regionalen statistischen Ämter und die Sektion Öffentliche Statistik der Schweizerischen Gesellschaft für Statistik (SSS-O) sind dazu verpflichtet, regelmässig Erfahrungen bezüglich der Charta auszutauschen und abzuklären, ob sich eventuell Änderungen der Charta aufdrängen. Der Ethikrat beteiligt sich an dieser Evaluation. Gemeinsam wird über notwendige Änderungen der Charta beschlossen. Dazu wird bei den Organen, welche die Charta unterzeichnet haben, eine Vernehmlassung durchgeführt.
Literatur
Weblinks
Quellen und Einzelnachweise
- ↑ Economic Commission for Europe (Hrsg.): Prinzipien der öffentlichen Statistik (The Fundamental Principles of Official Statistics in the Region of the Economic Commission for Europe), 15. April 1992 (PDF, Englisch)
- ↑ Internationales Statistisches Institut ISI: Erklärung zur Berufsethik (Declaration on Professional Ethics (Englisch)
- ↑ Eurostat (Hrsg.): Europäische Statistiken: Verhaltenskodex, 2005 (PDF)
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