- Chemikalienrecht (Japan)
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Als Chemikalienrecht bezeichnet im Recht Japans das Rechtsgebiet, das dem Schutz der menschlichen Gesundheit vor schädlichen Chemikalien und dem Arbeitsschutz dient.
Japan gehörte weltweit zu den ersten Staaten mit einem Gesetz zur Regulierung gefährlicher Stoffe: Vor Japan konnte nur Schweden ein Chemikaliengesetz vorweisen. Dem japanischen kagaku busshitsu shinsa kiseihō (jap. 化学物質審査規制法, engl. Chemical Substances Control Law, CSCL) von 1973 gingen vor allem verschiedene Vorfälle mit Polychlorierte Biphenylen Ende der 1960er voraus,[1] wie die Yushō-Krankheit, aber auch mit Methylquecksilber-Gemischen, die sich in der Nahrungskette anreicherten und u.a. zur Minamata-Krankheit führten. Dem CSCL wurden im Laufe der Zeit zahlreiche Durchführungs- und Nebengesetze sowie das Inventar Existing Notified Chemical Substances zur Seite gestellt.[2]
Literatur
- Andrea Kuhn: REACH – das neue europäische Regulierungssystem für Chemikalien. Lexxion Verlag, Berlin 2010, ISBN 978-3869651316, Kapitel I B. II. – Chemikalienregulierung in Japan (Berliner stoffrechtliche Schriften Bd. 9).
- Rüdiger Lummert: Das Chemikalienrecht Japans im internationalen Vergleich. In: Zeitschrift für Umweltpolitik & Umweltrecht (ZfU). Lexxion Verlag, 1982, S. 171–197.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ History of the Chemical Substance Control Law. METI, abgerufen am 28. September 2011 (englisch).
- ↑ Andrea Kuhn: REACH - das neue europäische Regulierungssystem für Chemikalien. Lexxion Verlag, Berlin 2010, Kapitel I B. II. – Chemikalienregulierung in Japan.
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