- condictio certae rei
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Die condictio certae rei ist die Klage (Römisches Recht) des Gläubigers auf Verschaffung oder Übertragung von Eigentum oder Besitz an einer bestimmten Sache. Zu dieser Leistung kann sich der Schulder durch Stipulation (stipulatio = formales Versprechen/ Gelöbnis) verpflichtet haben. Vorauszusetzen ist außerdem die Nichterfüllung der Verpflichtung zur Verschaffung/Übertragung von Eigentum/Besitz an der fraglichen Sache bei Fälligkeit.
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