- Condictio
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Die condictio ist eine Klage des Römischen Rechts. Das heutige Bereicherungsrecht geht auf die condictio des Römischen Privatrechts zurück. Allgemein bietet die condictio die Möglichkeit, eine zu Unrecht erlangte Bereicherung von dem Bereicherten zurückzufordern.
Entstanden ist die condictio aus dem Rückforderungsanspruch eines gewährten Darlehens. Sie betrifft die Forderung auf Herausgabe einer Bereicherung. Im Römischen Recht war die condictio stets auf einer bestimmten Summe (certam pecuniam dari) oder das für eine bestimmte Sache erlangte (aliam certam rem dari) gerichtet. Die Klageformel im Formularprozess war dadurch gekennzeichnet, dass der Verpflichtungsgrund nur abstrakt bezeichnet war (Si paret oportere, falls jener verpflichtet ist). Die condictio eignete sich daher zur Anwendung auf eine Vielzahl von Verpflichtungsfällen. Später wurde die Prozessformel noch durch die condictio incerti auf solche Fälle erweitert, in denen dasjenige, was der Kläger herausverlangte, nicht eindeutig zu beschreiben war.
Das moderne Bereicherungsrecht hat sich aus dem System der condictiones entwickelt, weist aber im Vergleich zu jenen etliche Unterschiede auf. So kann nach römischen Recht stets die certa res herausverlangt werden, während das heutige deutsche Bereicherungsrecht den Einwand zulässt, der Schuldner sei nicht mehr im Besitz der Bereicherung (sog. Entreicherung, vgl. § 818 Abs. 3 BGB und Art. 62 OR
Siehe auch
Je nach dem Grund der Bereicherung unterscheidet das Römische Recht verschiedene Kondiktionen:
- condictio cautionis
- condictio certae pecuniae
- condictio certae rei
- condictio certi
- condictio ex lege
- condictio ex paenitentia
- condictio (ex causa) furtiva
- condictio incerti
- condictio indebiti
- condictio liberationis
- condictio possessionis
- condictio sine causa
- condictio triticaria
- condictio ob turpem vel iniustam causam
Post-klassische Kondiktionen?
- condictio ob causam finitam
- condictio ob causam futuram
- condictio ob rem (auch condictio causa data causa non secuta oder condictio ob causam datorum)
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