- Congreso de los Diputados
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Der Congreso de los Diputados ist das Unterhaus des spanischen Parlamentes, dem Cortes Generales.
Nach Artikel 68 der spanischen Verfassung besteht das Abgeordnetenhaus aus 300 bis 400 Abgeordneten, die in allgemeiner, freier, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl gewählt werden. Die Verfassung enthält folgende weitere Regelungen: Wahlkreise (circunscripciones) sind die 50 Provinzen und die zwei Exklaven Ceuta und Melilla in Nordafrika. Insgesamt bestehen also 52 Wahlkreise (Art. 68.2). Die Wahl erfolgt in den einzelnen Wahlkreisen nach Verhältniswahlrecht (Art. 68.3).
Das Nähere regelt das Wahlgesetz (Ley Organica del Régimen Electoral General, LOREG). Die Vorschriften zum Wahlsystem (also wie die abgegebenen Stimmen in Sitze umgesetzt werden) finden sich dort in Titel II, Kapitel III.
Es werden 350 Abgeordnete gewählt (Art. 162.1 LOREG). Die Verteilung auf die einzelnen Wahlkreise regelt sich wie folgt: Ceuta und Melilla stellen jeweils einen Abgeordneten, außerdem erhält jede Provinz vorab zwei Sitze (Art. 162.2 LOREG). Damit sind also 102 Sitze bereits verteilt. Die restlichen 248 werden auf die Provinzen im Verhältnis der Bevölkerungszahl verteilt und zwar nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren (Art. 162.3 LOREG).
Die letzten Wahlen fanden am 9. März 2008 statt. Präsident des Abgeordnetenhauses ist gegenwärtig José Bono Martínez
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