- Deviation (Seerecht)
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Unter Deviation versteht man im Versicherungswesen eine unbegründete Abweichung eines Schiffes von seiner vorhergesehenen normalen Route.
Einzelheiten
Wenn ein Handelsschiff auf einer Reise von der normalerweise üblichen oder einer im Transportvertrag geregelten Route abweicht, wird der Versicherer des Schiffes für den Rest der Reise von seiner Haftpflicht entbunden. In der Seeversicherungsakte (englisch: Marine Insurance Act) wird hierzu definiert, was man unter der vorhergesehenen normalen Route versteht und welche Gründe der Abweichung zu den erlaubten und den unerlaubten zu zählen sind. Eine Abweichung von der Reiseroute zum Zweck der Lebensrettung wird beispielsweise nicht als unerlaubte Abweichung gezählt.
Auch für nicht mit der Seefahrt beschäftigte Personen kann der Begriff eine Bedeutung erlangen, wenn er als Passagier auf einem Handelsschiff reist. Er hat dann in der Regel eine Deviationsversicherung abzuschliessen, die für finanzielle Verluste aufkommt, falls das Schiff von seiner Reiseroute abweichen muss, um den Passagier in einem nicht auf der Route vorgesehen Hafen der medizinischen Versorgung zuzuführen.
Literatur
- J. Bes: Chartering and Shipping Terms : Handbuch für die Tramp- und Linienschiffahrt. 2. Auflage. Uitgeverij C. De Boer Jr., Hilversum 1968.
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