- Divergenz (Recht)
-
Von einer Divergenz gerichtlicher Entscheidungen spricht man, wenn unterschiedliche Gerichte oder Spruchkörper zu einer abweichenden Beurteilung derselben entscheidungserheblichen Rechtsfrage kommen.[1] Besteht eine solche Divergenz, erfolgt häufig eine klärende Entscheidung einer höheren Instanz.[1] Soll eine Beschwerde aufgrund einer Divergenz erfolgen, so muss die Beschwerdebegründung darlegen, inwieweit "das vorinstanzliche Gericht in Anwendung derselben Vorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden (abstrakten) Rechtssatz von einem in der Rechtsprechung des übergeordneten Gerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abgewichen ist."[2]
Einzelnachweise
- ↑ a b Bundeszentrale für politische Bildung, 2007: Recht A-Z. Fachlexikon für Studium und Beruf. Bonn. Seite 113.
- ↑ BVerwG 5 B 22.11 - VG Gera - 15.12.2010 - AZ: VG 2 K 1042/08 Ge
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorie:- Gerichtsverfahrens- und Gerichtsverfassungsrecht (Deutschland)
Wikimedia Foundation.