- Dränung zum Schutz baulicher Anlagen
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Unter der Dränung zum Schutz baulicher Anlagen versteht man bautechnisch einen Bestandteil eines Abdichtungskonzeptes. Sinn der Dränung ist es, die Wasserbelastung vor einem Bauteil zu verringern. Die Dränung dient der Entlastung der eigentlichen Abdichtung. Eine Abdichtung ist immer gemeinsam mit einer Dränung erforderlich.Inhaltsverzeichnis
Norm
Die maßgebliche Norm ist die DIN 4095, derzeit in der Fassung vom Juni 1990. Die erste Ausgabe der DIN 4095 stammt von Dezember 1973.
Bestandteile
Eine Dränung erfolgt über eine Dränanlage. Diese besteht aus mehreren Bauteilen. In der Baugrube werden auf einem Unterbau Rohre verlegt. Diese Rohre besitzen entweder nur oben und seitlich oder aber allseitig Schlitze oder Löcher. Es sind immer starre Rohre zu verlegen. Die Rohre liegen hierbei so, dass die Rohrsohle tiefer liegt, als die Fuge zwischen Bodenplatte und Wand.
Um das Rohr und vor dem Gebäude wird ein Flächendrän aufgebaut. Ein Flächendrän kann aus einer filterstabilen Kies-Sand-Schicht (z.B. Kiessand 0/8 oder 0/32) oder aber aus anderen Baustoffen bestehen. Wichtig ist, dass Bodenbestandteile nicht in die Dränrohre eingeschwemmt werden können.
Funktionsweise einer Dränung
Nach einem Regen dringt Wasser in die wieder geschlossene Baugrube ein. Dieses Wasser staut sich als sogenanntes „aufstauendes Sickerwasser“ vor dem Gebäude auf. Das Wasser sickert durch den Flächendrän und dringt in das Dränrohr ein. Im Dränrohr wird es vom Gebäude weggeleitet.
Eine Dränanlage wird ringförmig um ein Gebäude verlegt. Das Gefälle der Rohre sollte 0,5 % betragen. An jeder Gebäudeecke wird ein Kontroll- und Reinigungsschacht eingebaut, der bis zur Geländeoberfläche reicht. Dränanlagen sind regelmäßig zu kontrollieren. Wenn die Dränrohre verstopft sind, kann die Dränanlage die Abdichtung nicht entlasten und somit das Gebäude nicht schützen. Durch eine Spülung können die Dränrohre gereinigt werden.
In DIN 18195 Teil 1 erfolgt in Tabelle 1 die Zuordnung von Abdichtungen. Hierbei ist wie Wasserbeanspruchung und die Bodenart zu beachten. Dränanlagen werden als Bestandteil eines Abdichtungskonzeptes ausgeführt, bei dem ein Gebäude in einem wenig durchlässigen Boden errichtet wurde (zum Beispiel in einem Lehmboden). Durch die Ausführung einer Dränung kann eine Ausführung der Abdichtung nach DIN 18195 Teil 4 erfolgen.
Es besteht keine Forderung eine Dränanlage auszuführen, wenn ein Gebäude in einem wenig durchlässigen Baugrund errichtet wird. Wenn die Abdichtung entsprechend DIN 18195 Teil 6 erfolgt, kann auf eine Dränanlage verzichtet werden. Auch wenn das Gebäude auf andere Art so abgedichtet wird, dass die Abdichtung alleine ausreichend gut gegen das Wasser schützt, ist keine Dränanlage erforderlich.
In sandigen Böden, in denen Regenwasser schnell versickert, sind Dränanlagen nicht erforderlich. Wenn mit Grundwasser zu rechnen ist, sind höherwertige Abdichtungen erforderlich. Grundwasser darf nicht über Dränrohre abgeführt werden.
Sonstiges
Im Jahr 2010 ist das Einleiten von Dränwasser in das öffentliche Kanalnetz fast überall in Deutschland untersagt. Wenn ein Bach oder Fluss in der Nähe des Gebäudes vorhanden ist, kann das Dränwasser auch direkt in diesen Vorfluter eingeleitet werden, hierfür ist allerdings eine Genehmigung erforderlich. In Gebieten in denen das Einleiten die Kanalisation oder in einen Vorfluter nicht genehmigt oder möglich ist, wird das Wasser über eine Rohrleitung weggeführt und dort über einen Schluckbrunnen entsorgt.
Ist eine Drainwasserentsorgung nicht ordnungsbemäß oder in ausreichendem Rahmen möglich so ist eine Drainanlage unzweckmäßig, hierführ ist eine ausreichende Abdichtung der Kellerwanne, durch Bitumen oder durch Wasserundurchlässigen Beton zu sorgen.
Eine Dränung am Hang ist ein Sonderfall für den umfangreiche zusätzliche Untersuchungen und Berechnungen erforderlich sind. Diese werden in DIN 4095 beschrieben. Am Hang ist es in der Regel kostengünstiger die nächst höherwertige Abdichtungsart zu wählen, als eine Dränanlage auszuführen.
Wenn das Gebäude mit einer Abdichtung gegen aufstauendes Sickerwasser nach Punkt 9 der DIN 18195 Teil 6 oder gegen drückendes Wasser nach Punkt 8 der DIN abgedichtet ist, ist eine Dränanlage nicht erforderlich. Für Gebäude in der Qualität einer Weißen Wanne, die gemäß der DAfStB-Richtlinie „Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton“ errichtet sind, ist eine Dränung als Bestandteil der Abdichtung nicht erforderlich. Flexible Dränrohre von der Rolle sind kein korrekter Bestandteil einer Dränanlage zum Schutz baulicher Anlagen. Sie werden zur Entwässerung von feuchten Wiesen verwendet oder zur Bewässerung von Pflanzen.
Quellen
- DIN 4095: 1990-06 Dränung zum Schutz baulicher Anlagen, Planung, Bemessung und Ausführung (erste Fassung von 1973-12).
- DIN 18195-1: 2000-08 Bauwerksabdichtungen Teil 1: Grundsätze, Definitionen, Zuordnung der Abdichtungsarten. Zu beziehen über den Beuth-Verlag.
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