- DIN 18195
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DIN 18195 Bereich Bauwesen Titel Bauwerksabdichtungen Kurzbeschreibung: Schutz von Bauwerken gegen Feuchtigkeit und Wasser Letzte Ausgabe 2000...2010 ISO Die DIN-Norm DIN 18195 Bauwerksabdichtungen regelt den Schutz von Bauwerken gegen Feuchtigkeit und Wasser. Die Norm besteht aus den folgenden Teilen: (Stand: August 2011)
- Teil 1: Grundsätze, Definitionen, Zuordnung der Abdichtungsarten
- Teil 2: Stoffe
- Teil 3: Anforderungen an den Untergrund und Verarbeitung der Stoffe
- Teil 4: Abdichtungen gegen Bodenfeuchte (Kapillarwasser, Haftwasser) und nichtstauendes Sickerwasser an Bodenplatten und Wänden, Bemessung und Ausführung
- Teil 5: Abdichtungen gegen nichtdrückendes Wasser auf Deckenflächen und in Nassräumen; Bemessung und Ausführung
- Teil 6: Abdichtungen gegen von außen drückendes Wasser und aufstauendes Sickerwasser; Bemessung und Ausführung
- Teil 7: Bemessung und Ausführung
- Teil 8: Abdichtungen über Bewegungsfugen
- Teil 9: Durchdringungen, Übergänge, An- und Abschlüsse
- Teil 10: Schutzschichten und Schutzmaßnahmen
- Teil 100: Vorgesehene Änderungen zu den Normen DIN 18195 Teil 1 bis 6
- Teil 101: Vorgesehene Änderungen zu den Normen DIN 18195-2 bis DIN 18195-5
- Beiblatt 1: Beispiele für die Anordnung der Abdichtung bei Abdichtungen
Anmerkung: Die Teile 1, 3...6, 8 und 10 werden im Februar 2011 durch Änderungen ergänzt.
Allerdings ist bei nicht genutzten Flachdächern die DIN 18531 Dachabdichtungen in Ergänzung mit der Flachdachrichtlinie maßgebend. Außerdem gilt die DIN 18195 nicht für Bauwerke beziehungsweise Bauteile, die an sich schon ausreichend wasserundurchlässig sind, zum Beispiel Weiße Wannen.
In der DIN 18195 wird nach vier Arten der Abdichtung in Abhängigkeit der Einwirkung des Wassers im Boden auf unterirdische Räume unterschieden, in der Literatur oft auch als Lastfälle bezeichnet, unterschieden:
- Nichtstauendes Sickerwasser. Dies ist für durchlässige Böden wie z.B. Böden mit einem Durchlässigkeitsbeiwert kf-Wert > 10-hoch minus5 m/s, d.h. stark durchlässig , Art der Abdichtung nach Teil 4)
- Hier reicht eine Dickbeschichtung in 3 mm Auftragsstärke oder eine Bahn wie zum Beispiel Kunststoffbahn (Folie) oder Bitumenschweißbahn. In diesem Fall ist keine Drainage erforderlich
- Aufstauendes Sickerwasser (Erkennbar an Pfützenbildungen, tritt zum Beispiel bei lehmigen Boden auf, Art der Abdichtung nach Teil 6)
- Das ist der häufigste Fall, abgesehen von Grundwasser. Hier ist eine Dickbeschichtung in zwei Lagen erforderlich, wobei dazwischen generell ein Gewebe eingebettet sein muss. Neuere Methoden der Abdichtungen müssen nach Teil 6 zugelassen sein. Die Trockenschichtdicke muss mindestens 4 mm betragen. Zu beachten ist, dass das Material sehr stark schrumpft. Alternativ sind auch Bitumenschweißbahnen zulässig. Bei untergeordneter Nutzung der Räume besteht außerdem die Möglichkeit, die Abdichtung mit WU-Beton („Weiße Wanne“) vorzunehmen. Voraussetzung ist die sachgemäße Ausführung der Wanne und eine übliche Belüftung der unterirdischen Räume. Geringe Durchfeuchtungserscheinungen können bei WU-Beton nicht ausgeschlossen werden.
- Drückendes Wasser (Gilt dann, wenn der höchste jemals gemessene Grundwasserstand weniger als 30 cm von der Oberkante Bodenplatte entfernt ist, Art der Abdichtung nach Teil 6)
- Hier sind nur noch bahnenförmige Abdichtungen zulässig. Eine Dickbeschichtung gegen drückendes Wasser entspricht nicht der aktuellen Ausgabe der DIN 18195. Hier darf je nach Eindringtiefe, nur ein oder zwei aufeinanderliegende Bitumenschweißbahnen oder alternativ Kunststoffbahnen verwendet werden.
- Von innen drückendes Wasser (Art der Abdichtung nach Teil 5)
- Diese Art der Abdichtung setzt eine besondere Sorgfalt bei der Planung der Abdichtung voraus, welche am besten durch einen spezialisierten Fachplaner durchgeführt werden. Der Teil 5 der unterscheidet zwei Lastfälle:
- 1. mäßig beanspruchte Nassflächen
- 2. hoch beanspruchte Nassflächen
- Erstere sind nur in privat genutzten Bereichen anzunehmen; bei jeder gewerblichen Nutzung ist vom zweiten Lastfall auszugehen.
- Zu den besonderen Anforderungen zählen u.a. eine geeignete Entwässerung, ggf. mit 2. Entwässerungsebene, Wasserabfuhr durch Gefällegebung und geeignete Bodeneinlauf- oder Rinnensysteme. Des Weiteren gibt es spezielle Vorgaben u.a. für den Abstand von Durchdringungen der Abdichtung (z.b. Rohrleitungen) um dem Verarbeiter die Möglichkeit der normgerechten Anarbeitung zu geben.
Die Abdichtungsmaßnahmen setzen immer auch voraus, dass der Baustoff (Untergrund) ebenfalls normgerecht ist. Dies ist oft bei alten Gebäuden und Denkmälern nicht gegeben.
Aktuell befindet sich die Norm in einer Überarbeitungsphase. Die vorgesehenen Änderungen sind in Teil 100 und Teil 101 zu finden.
Siehe auch
Kategorien:- DIN
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