EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie

EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie

Die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie MSRL ist eine Richtlinie für alle EU-Mitgliedsstaaten mit dem Ziel, bis 2020 einen „guten Zustand der Meeresumwelt“[1] in allen europäischen Meeren zu erreichen. Die Richtlinie wurde 2008 beschlossen. Alle europäischen Meeresanrainerstaaten sind danach verpflichtet, in ihren jeweiligen Meeresregionen durch die Erarbeitung und Durchführung von nationalen Strategien die Ziele der MSRL umzusetzen.

Der Begriff „Meeresumwelt“ bezieht sich explizit auch auf den Schutz der im Meer lebenden Arten und die dort vorkommenden Lebensräume sowie der Verhinderung des Rückgangs der marinen biologischen Vielfalt. Daher deckt die Richtlinie in einem großen Umfang Aspekte des marinen Biodiversitätsschutzes ab. Die für die jeweilige Bewertung und die Maßnahmen notwendigen biologischen Merkmale und Parameter werden in den Anhängen der MSRL definiert. Abiotische, wie biotische Faktoren werden berücksichtigt (u. a. die vorherrschenden Biotoptypen des Meeresgrundes und der Wassersäule, die biologischen Gemeinschaften der vorherrschenden Lebensräume, die Makroalgen, Fischpopulationen, Meeressäugetiere, Reptilien und Seevogelarten).

In Deutschland ist das Bundesamt für Naturschutz in der AWZ für die Umsetzung der MSRL in der deutschen Ost- und Nordsee zuständig.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. http://www.bfn.de/habitatmare/de/eu-meerespolitik-rahmenrichtlinie.php Wortlaut nach Originaltext der MSRL

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