Richtlinie 2008/56/EG (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie)

Richtlinie 2008/56/EG (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie)
Flagge der Europäischen Union
Basisdaten der
Richtlinie 2008/56/EG
Titel: Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Schaffung
eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen
der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt
Kurztitel:
(nicht amtlich)
Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie
Rechtsnatur: Richtlinie
Geltungsbereich: Europäische Union
Rechtsmaterie: Umweltrecht
Veröffentlichung: ABl. EG Nr. L 164/19, 25. Juni 2008
Inkrafttreten: 15. Juli 2008
In nationales Recht
umzusetzen bis:
15. Juli 2010
Umgesetzt durch: Gesetz zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie sowie zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes und des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes vom 6. Oktober 2011
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie ist eine EG-Richtlinie der Europäischen Union, die dem Schutz, der Erhaltung und - wo durchführbar - der Wiederherstellung der Meeresumwelt dienen soll. Diese Richtlinie folgt dem Beschluss Nr. 1600/2002/EG vom 22. Juli 2002 über das sechste Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft zur Erstellung einer thematischen Strategie für den Schutz und die Erhaltung der Meeresumwelt, die dem allgemeinen Ziel dient, eine nachhaltige Nutzung der Meere zu fördern und Meeresökosysteme zu erhalten. Um diese Ziele zu erreichen, ist ein transparenter und einheitlicher Rechtsrahmen erforderlich. Dieser Rahmen soll mit der Richtlinie erreicht werden. Innerhalb diesen Rahmens ergreifen die Mitgliedstaaten die notwendigen Maßnahmen, um spätestens bis zum Jahr 2020 einen guten Zustand der Meeresumwelt zu erreichen oder zu erhalten.

Weblinks

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