- European Public Licence
-
Die European Union Public Licence (EUPL) ist eine von der Europäischen Union herausgegebene Copyleft-Lizenz für die Lizenzierung freier Software. Sie ist ausdrücklich zur GPLv2 kompatibel, wurde aber an europäisches Recht angepasst und seit Januar 2008 in die 22 Sprachen der Mitgliedstaaten der EU übersetzt.[1]
Die erste Ausgabe (1.0) wurde am 9. Januar 2007 genehmigt. Die jüngste Ausgabe ist Version 1.1 und wurde von der Europäischen Kommission am 9. Januar 2009 freigegeben. Die Lizenz ist in den 22 Amtssprachen der Europäischen Union erhältlich. Alle Sprachfassungen gelten gleichermaßen. Seit März 2009 ist die EUPL v.1.1 OSI-zertifiziert.
Diese Lizenz sollte ursprünglich für den Vertrieb von Software im Rahmen des IDABC-Programms ("Interoperable Delivery of European eGovernment Services to public Administrations, Businesses and Citizens") verwendet werden, wobei sie (aufgrund ihres generischen Anwendungsbereiches) auch für den Einsatz durch Software-Entwickler geeignet ist. Ihr Hauptziel ist die Konzentration auf die Konsistenz mit dem Urheberrecht in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union und gleichzeitig die Kompatibilität mit gängigen Open-Source-Software-Lizenzen wie der GNU General Public License. Die ersten erwähnten IDABC-Software-Pakete sind die CIRCA Groupware, IPM und die eLink G2G, G2C, G2B Spezifikation Software. Seit der Eröffnung des European Open Source Observatory und Repository im Oktober 2008 wurde eine Reihe von Software vor allem von den europäischen Behörden unter der EUPL angemeldet.[2] Ende August 2010 zählte der Informationsdienst OSOR 49 Projekte auf Sourceforge und weitere 50 Projekte im eigenen Hostingportal „Forge OSOR“, die unter dieser Lizenz veröffentlicht wurden.[3]
Inhaltsverzeichnis
Vergleich mit anderen Open-Source-Lizenzen
Die Lizenz ist nach der Europäischen Union die erste von einem internationalen Gremium freigegebene Open-Source-Lizenz. Ein zweites Ziel dieser Lizenz ist es, eine Open-Source-Lizenz in den 22 Amtssprachen der Europäischen Union bereitzustellen. Gleichzeitig soll sie sicherstellen, dass die bestehenden Urheberrechtsgesetze der einzelnen 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union berücksichtigt werden. Die Europäische Union möchte auch echte oder vermeintliche Rechtsunsicherheiten zerstreuen, wie sie zum Beispiel bei andere Open-Source-Lizenzen wie der GNU General Public License bestehen, indem eine Software-Lizenz unter Berücksichtigung des Rechts der Europäischen Union erstellt wird. Daher wurde die Lizenz unter Berücksichtigung anderer Open-Source-Lizenzen entwickelt. Insbesondere wird ermöglicht, die betreffenden Werke unter den folgenden Lizenzen freizugeben:[4]:
- GNU General Public License (GPL) v. 2
- Open Software License (OSL) v. 2.1, v. 3.0
- Common Public License v. 1.0
- Eclipse Public License v. 1.0
- CeCILL v. 2.0
Mögliche Upgrades
Nach dem EUPL v.1.1 kann die Europäische Kommission anderen Sprachversionen und neue Versionen der EUPL veröffentlichen, soweit dies erforderlich und zumutbar ist, ohne die Tragweite der Rechte unter der Lizenz zu verkürzen. Zukünftige Upgrades werden nicht automatisch anwendbar, wenn eine Software unter der EUPL 1.1 freigegeben worden ist. Neue Bestimmungen sollen Schlupflöcher schließen und alternative Nutzungsmöglichkeiten eröffnen.
Anwendungsbeispiele
- WollMux - Eine im Rahmen des Münchner Linux-Migrationsprojektes LiMux entwickelte Software zur Verwaltung von Vorlagen- und Formulardokumenten der Stadtverwaltung.
- PortableSigner - Ein vom Magistrat von Wien geschriebenes Programm zum Signieren von mit OpenOffice erstellten PDF-Dateien.
Weblinks
Referenzen
Kategorie:- FLOSS-Lizenz
Wikimedia Foundation.