Eisenbahnunfall von Linden

Eisenbahnunfall von Linden

Beim Zugunglück von Linden explodierte am Sonntag, dem 22. Juni 1969 gegen 8:05 Uhr im Bahnhof Hannover-Linden ein in Brand geratener Güterwaggon der Deutschen Bundesbahn, der mit Munition für die Bundeswehr beladen war. Bei dem Unglück kamen 12 Personen ums Leben; etwa 30 weitere Personen wurden verletzt.

Unfallhergang

Gedenktafel für die Unfallopfer

Der Güterzug führte insgesamt vier Waggons mit je 216 Granaten vom Kaliber 17,5 cm für die Haubitze M107 mit. Gegen 8 Uhr wurde auf freier Strecke ein Heißläufer, der sich durch Qualm bemerkbar machte, bei einem Güterwagen festgestellt. Der Zug fuhr noch bis in den Bahnhof Linden und die Feuerwehr Hannover wurde verständigt. Ein 26-jähriger Betriebsaufseher bemerkte an dem zwischenzeitlich in Brand geratenen Munitionswaggon einen klein angebrachten Gefahrenzettel mit einer explodierenden Granate, koppelte den brennenden Waggon ab und veranlasste den Lokomotivführer, weiterzufahren.

Der Bundesbahnbeamte lief dem gerade eintreffenden Löschzug 4 der Berufsfeuerwehr Hannover entgegen, um die Feuerwehrleute zu warnen. In diesem Moment explodierten die Granaten. Da die Feuerwehrfahrzeuge parallel zur Eisenbahnstrecke standen, waren sie der Druckwelle nahezu schutzlos ausgeliefert. Lediglich ein Fahrzeug stand teilweise im Schatten einer Lagerhalle. Neben dem Betriebsaufseher kamen drei weitere Bundesbahnbeamte und acht Feuerwehrbeamte ums Leben; vom Löschzug überlebten nur zwei Feuerwehrmänner. Ein Feuerwehrmann überlebte, weil der Einsatz während des Schichtwechsels erfolgt und er hinter einem Fahrzeug seine Schuhe gegen Feuerwehrstiefel wechselte, ein anderer, weil er sich im Fahrzeug zufällig bückte.

Die Feuerwehrfahrzeuge wurden von Eisenteilen, Schotter und Granatsplittern durchlöchert, der Einsatzleitwagen durch die Luft geschleudert. Es entstanden zwei Krater, die Schienen und die Oberleitung wurden schwer beschädigt. Ein Autozug, der im Bahnhof stand, kippte teilweise um. In der Umgebung kam es an Fahrzeugen und Lagerhallen zu Bränden. Splitter wurden noch in drei Kilometern Entfernung gefunden und Scheiben zerstört. Der Sachschaden betrug etwa 40 Millionen Deutsche Mark.

Unfallfolgen

Aufgrund des Unfalles wurde für Eisenbahnwagen, die massenexplosionsfähige Güter transportieren, am 1. Mai 1970 vorgeschrieben, dass die Waggons unter anderem zur Verminderung der Heißläufergefahr mit Rollenachslagern sowie gegen möglichen Funkenflug mit Schutzblechen am Wagenboden ausgestattet sein müssen. Ferner dürfen nur kleine Gruppen von Munitionswagen mitgeführt werden und die Wagen mussten mit zwischengereihten Schutzwagen fahren. International wurden für Munitionswagen lediglich Rollenachslager und Funkenschutzbleche vorgeschrieben. Außerdem wurde ein spezielles Warnzeichen eingeführt, das aber inzwischen wie auch die Schutzwagenvorschrift nicht mehr in den internationalen Bestimmungen enthalten ist.

Weblinks

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