- Entscheidungsneutralität
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Entscheidungsneutralität Investitionsneutralität Finanzierungsneutralität Rechtsformneutralität Der Begriff der Entscheidungsneutralität der Besteuerung bezieht sich grundsätzlich auf eine Eigenschaft der Besteuerung, welche durch ihre Wirkung auf die von Wirtschaftssubjekten zu treffenden Entscheidungen verbunden ist.[1] Die Entscheidungsneutralität eines Steuersystems ist gegeben, wenn durch die Besteuerung der Wirtschaftssubjekte keine Alternativhandlung dieser hervorgerufen wird.[2] In Abhängigkeit von subjektiven Präferenzen und objektivierbaren Renditeerwartungshaltungen trifft eine Unternehmung eine für sie optimale Entscheidung, wobei die Renditeerwartung ihrem entgangenen Nutzen durch Konsum - und /oder Investitionsverzicht entspricht. Generell lässt sich die Entscheidungsneutralität in drei Segmente unterteilen, die Rechtsformneutralität, die Finanzierungsneutralität und die Investitionsneutralität.[1]
Literatur
- Elschen, R.: Entscheidungsneutralität, Allokationseffizienz und Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit. In: StuW 1991, S. 99-115.
Einzelnachweise
- ↑ a b Eichhorn, K. T.: Das Maßgeblichkeitsprinzip bei Rechnungslegung nach International Accounting Standards, 2001, Eul Verlag, Lohmar, Köln, S. 71.
- ↑ Schneider, D.: Robustheit der Investitionsneutralität bedeutender theoretischer Steuersysteme, Eul-Verlag, ISBN 3899364112.
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