Entscheidungsneutralität

Entscheidungsneutralität
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Investitionsneutralität Finanzierungsneutralität Rechtsformneutralität

Der Begriff der Entscheidungsneutralität der Besteuerung bezieht sich grundsätzlich auf eine Eigenschaft der Besteuerung, welche durch ihre Wirkung auf die von Wirtschaftssubjekten zu treffenden Entscheidungen verbunden ist.[1] Die Entscheidungsneutralität eines Steuersystems ist gegeben, wenn durch die Besteuerung der Wirtschaftssubjekte keine Alternativhandlung dieser hervorgerufen wird.[2] In Abhängigkeit von subjektiven Präferenzen und objektivierbaren Renditeerwartungshaltungen trifft eine Unternehmung eine für sie optimale Entscheidung, wobei die Renditeerwartung ihrem entgangenen Nutzen durch Konsum - und /oder Investitionsverzicht entspricht. Generell lässt sich die Entscheidungsneutralität in drei Segmente unterteilen, die Rechtsformneutralität, die Finanzierungsneutralität und die Investitionsneutralität.[1]

Literatur

  • Elschen, R.: Entscheidungsneutralität, Allokationseffizienz und Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit. In: StuW 1991, S. 99-115.

Einzelnachweise

  1. a b Eichhorn, K. T.: Das Maßgeblichkeitsprinzip bei Rechnungslegung nach International Accounting Standards, 2001, Eul Verlag, Lohmar, Köln, S. 71.
  2. Schneider, D.: Robustheit der Investitionsneutralität bedeutender theoretischer Steuersysteme, Eul-Verlag, ISBN 3899364112.

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