Erbschaftsteuer in Zypern

Erbschaftsteuer in Zypern

Die Erbschaftsteuer wurde in der Republik Zypern zum 1. Januar 2000 abgeschafft, für Schenkungen von Grundstücken zwischen nahen Familienangehörigen wird aber eine besondere Verkehrssteuer erhoben.

Inhaltsverzeichnis

Meldepflicht

Der für den Nachlass verantwortliche Erbe ist weiterhin verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod des Erblassers bei den Steuerbehörden ein Nachlassverzeichnis, das auch die Verbindlichkeiten des Verstorbenen umfasst, einzureichen. [1]

Verkehrsteuer bei Familienschenkungen

Bei der Übertragung von Grundstücken fällt in Zypern grundsätzlich eine Verkehrsteuer (transfer tax) an, die gestaffelt nach dem vom Grundbuchamt (Land Registry Deapartment) geschätzten Grundstückswert in Höhe von 3 % (Wert 0- 85.430 Euro), 5 % (85.831-170.860 Euro) oder 8 % (über 170.860 Euro) aus diesem Wert erhoben wird. Bei Schenkungen innerhalb der Familie wird diese Steuer ohne Abstufung nach dem Wert ebenfalls auf der Grundlage einer Schätzung wie folgt berechnet:

  • Übertragung zwischen Ehegatten: 8 %
  • Übertragung von Eltern auf Kindern: 4 %
  • Übertragung zwischen sonstigen Verwandten: 8 % [2]

Erbschaftsteuer im Nordteil der Insel

Im nicht der Verwaltung der Republik Zypern unterstehenden Nordzypern (Türkische Republik Nordzypern) wird eine Erbschaftsteuer in Form einer Nachlassteuer erhoben, die aus dem Nachlass zu zahlen ist, wofür der für den Nachlass zuständige Erbe verantwortlich ist. Der Steuer unterliegen alle Residenten, die mehr als sechs Monate im Jahr dort wohnen, mit ihrem gesamten Weltvermögen. Steuerfrei ist ein Betrag im Gegenwert von etwa 110.000 Euro, für Ehegatten und Kinder zuzüglich eines weiteren Betrages im Gegenwert von etwa 11.000 Euro pro Person. Der übersteigende Betrag wird nunmehr nur noch mit 1 % besteuert. [3]

Einzelnachweise

  1. Inheritance Tax (Englisch)
  2. Deloitte: Cyprus Tax Facts 2009, Seite 36 (Englisch)
  3. Northern Cyprus Tax Advice(Englisch); Reduction in Inheritance Tax(Englisch)

Siehe auch


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