- Ersatzleistung
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Von einer Ersatzleistung spricht man, wenn im Reiserecht ein Reiseveranstalter oder dessen Erfüllungsgehilfe einen Ausflug bzw. ein Event aufgrund höherer Gewalt nicht abwickeln kann, jedoch als Ersatz für den ausgefallenen Programmpunkt ein Ersatzprogramm anbietet.
Die Mehrkosten fallen dem Reiseveranstalter zur Last, sie können nicht an den Kunden abgewälzt werden.
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