- Ersatzlieferung
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Unter Ersatzlieferung ist im deutschen Kaufrecht eine Lieferung von Waren oder Dienstleistungen, die anlässlich eines Sachmangels zurückgenommen werden mussten.
Wird dann eine andere Ware als Austausch der zurückgesandten Ware ausgeliefert, ist dies die eigentliche Ersatzlieferung.
Die Kosten fallen dem Lieferanten zur Last und können nicht an den Kunden abgewälzt werden.Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorie:- Kaufrecht (Deutschland)
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