- Erstunterweisung
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In der Erstunterweisung werden neue Betriebsangehörige über diverse sicherheitsrelevante Aspekte ihres Tätigkeitsumfeldes informiert.
Das Arbeitsschutzgesetz § 7 Abs. 2[1], die berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV A 1 "Allgemeine Grundsätze der Prävention"[2] und weitere Vorschriften[3][4] verpflichten den Unternehmer, seine Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit hinreichend und angemessen zu unterweisen.
Die Erstunterweisung gliedert sich in einen allgemeinen Teil:- Namen der Ersthelfer
- Ort(e) des Verbandkastens
- Adressen der Durchgangsärzte
- Definition von Arbeitsunfällen und Wegeunfällen
- Zugehörigkeit der Berufsgenossenschaft
- Erklärung der Rettungs-, Verbots-, Gebots und Brandschutzzeichen
- Meldepflicht von Arbeitsunfällen
- Ort(e) und Funktion der Feuerlöscher und Brandschutzeinrichtungen
- Verhalten im Brandfall
- usw.
und einen arbeitsplatzbezogenen Teil:
- Gefahren am jeweiligen Arbeitsplatz
- Sicherheitseinrichtungen
- Verhaltensregeln
- Verhalten in Notsituationen
- usw.
Die Durchführung der Unterweisung ist zu dokumentieren (und zu archivieren):
- Datum der Unterweisung
- Inhalt(e) der Unterweisung
- Art der Unterweisung und Name des Unterweisenden
- Name und Unterschrift der unterwiesenen Person(en)
Einzelnachweise
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