Etatrecht

Etatrecht

Etatrecht oder Budgetrecht nennt man das Recht eines Parlaments, über den Staatsetat zu entscheiden. Das Etatrecht wird auch 'Königsrecht des Parlaments' genannt.[1]

Inhaltsverzeichnis

Verankerung

Das Etatrecht des Bundestages ist im Grundgesetz geschützt; das der Landtage in den jeweiligen Landesverfassungen. In der Praxis aber hat ein Parlament nur beschränkten Einfluss auf Umfang und Gestaltung des jeweiligen Haushalts, weil er zu vielen Ausgaben durch Gesetze oder andere Regelungen (zum Beispiel zwischenstaatliche Verträge) gebunden ist. Da das Parlament auch gesetzgebende Funktion ("Legislative") hat, kann es Gesetze ändern. Insofern kann man sagen: der dem Parlament zur Verabschiedung vorliegende Haushaltsentwurf hält dem Parlament vor Augen, welche Kosten die Summe der bestehenden Gesetze verursacht und welche Kosten die Politik der aktuellen Regierung verursacht. Beispielsweise wurden anlässlich der Haushaltsberatungen in den letzten Jahren stets die Auslandseinsätze der Bundeswehr diskutiert.

Kontrolle und Einfluss

Das Etatrecht ist die stärkste Kontrollmöglichkeit des Parlaments gegenüber der Regierung. Diese muss im Haushalt bis ins Einzelne offenlegen, welche Ausgaben vorgesehen sind. Der Haushalt wird deshalb auch 'in Zahlen gegossenes Regierungsprogramm' genannt. Änderungswünsche einzelner Abgeordneter oder einer Fraktion zum Haushalt werden zunächst im jeweilgen Fachausschuss und - wenn dieser dafür ist - dann im Finanzausschuss beraten. Wenn auch dieser dafür ist, wird der Änderungswunsch im Plenum abgestimmt. Kein Haushaltsplan wird in der von der Regierung ursprünglich vorgelegten Fassung verabschiedet.

Auf verabschiedete Haushalte kann das Parlament grundsätzlich keinen Einfluss mehr nehmen. Ändern sich die Verhältnisse und werden Ausgaben notwendig, die im Haushalt nicht oder nicht in der erforderlichen Höhe vorgesehen sind, dann kann der Finanzminister diese unter bestimmten Voraussetzungen und innerhalb bestimmter (vom Parlament festgelegter) finanzieller Grenzen selbst bewilligen; andernfalls muss der Finanzminister dem Parlament einen Nachtragshaushalt vorlegen.

Weblinks

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. http://www.landtagswahl-bw.de/etatrecht.html

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