Europa für Bürgerinnen und Bürger

Europa für Bürgerinnen und Bürger

Europa für Bürgerinnen und Bürger ist ein Programm der Europäischen Union zur Unterstützung der Entwicklung einer aktiven europäischen Bürgerschaft. Das Programm verfolgt den Zweck, die Bürger stärker in den europäischen Einigungsprozess einzubinden und unterstützt daher die Zusammenarbeit zwischen den Bürgern und ihren Organisationen aus verschiedenen Ländern. Es läuft vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013 und hat ein Budget von 215 Millionen Euro. Die Verwaltung obliegt der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) in Brüssel.

Inhaltsverzeichnis

Ziele und Maßnahmen

Erklärtes Ziel des Programms ist es, Europa seinen Bürgerinnen und Bürgern näher zu bringen und ihnen die Teilnahme am europäischen Einigungsprozess zu ermöglichen. Mit Hilfe dieses Programms sollen die Bürger/innen Gelegenheit haben, transnationale Erfahrungen zu machen, Kooperationen aufzubauen und sich mit Themen von europäischer Relevanz zu befassen, um eine europäische Identität herauszubilden und ein Verantwortungsgefühl für die Zukunft der EU zu entwickeln.[1]

Das Programm umfasst vier so genannte Aktionen, die sich an unterschiedliche Zielgruppen wenden:

  • Aktion 1 »Aktive Bürger/innen für Europa« fördert Städtepartnerschaften und Projekte zur Bürgerbeteiligung,
  • Aktion 2 »Aktive Zivilgesellschaft für Europa« fördert zivilgesellschaftliche Organisationen und Forschungsinstitute,
  • Aktion 3 »Gemeinsam für Europa« fördert Großveranstaltungen und Informationsarbeit,
  • Aktion 4 »Aktive europäische Erinnerung« fördert die Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus und Stalinismus.

In fast allen Mitgliedsstaaten wurden nationale Kontaktstellen eingerichtet, die das Programm bekannt machen sollen und die Kommunen, Institutionen und Organisationen bei der Antragstellung beraten. In Deutschland übernimmt diese Funktion die Kontaktstelle Deutschland »Europa für Bürgerinnen und Bürger« (KS EfBB). Trägerin der KS EfBB ist die Kulturpolitische Gesellschaft in Bonn. In Österreich ist der europe for citizens point dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur angegliedert.

Hintergrund

1984 setzte der Europäische Rat eine Kommission ein, die Vorschläge erbringen sollte, um die Bürgerferne der Europäischen Gemeinschaften zu überwinden. Der Ausschuss für das Europa der Bürger, nach dem Ausschussvorsitzenden meist als Adonnino-Ausschuss bezeichnet, erarbeitete eine Vielzahl von Maßnahmen, die heute z.T. mit dem Bürgerschaftsprogramm verbunden sind.[2] Dazu zählt beispielsweise eine verbesserte Kommunikationstätigkeit, um die Bürger über die europäische Integration und ihre Vorteile zu informieren oder die Förderung von Städtepartnerschaft.

Am 26. Januar 2004 beschloss der Rat der Europäischen Union ein Aktionsprogramm zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft.[3] Durch dieses Programm wurde ein Basisrechtsakt für die Gewährung von Finanzhilfen zur Förderung der aktiven europäischen Bürgerschaft für einen Zeitraum von drei Jahren (2004-2006) geschaffen. Das anschließende Bürgerschaftsprogramm 2007-2013 verfolgt die begonnenen Ziele und Maßnahmen weiter und setzt zugleich einige Neuerungen um.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Beschluss Nr. 1904/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über das Programm Europa für Bürgerinnen und Bürger zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft (2007-2013)
  2. Bericht des Ad-hoc-Ausschusses für das Europa der Bürger im Bulletin der Europäischen Gemeinschaften, März 1985, Nr. 3, S. 128-134
  3. Beschluss über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft (Bürgerbeteiligung), (2004/100/EG), Amtsblatt der Europäischen Union L30/6, 4.2.2004

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