- Exekutivdienstzeichen
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Das Exekutivdienstzeichen (EDZ) ist ein Verdienstorden der Republik Österreich. Es wurde im Jahr 1985 mittels eigenem Bundesgesetz geschaffen. Das EDZ wird an
- Exekutivbedienstete (bei Gesetzesbeschluss Wachebeamte)
- Beamte des rechtskundigen Dienstes bei den Bundespolizeibehörden im Exekutivdienst
- Beamte des höheren Dienstes an Justizanstalten in einer dem Exekutivdienst gleichzuhaltenden Verwendung
für 30 Jahre tatsächlich einwandfreie Dienstleistung vom jeweils für den Beamten zuständigen Minister verliehen. Über die Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt.
Inhaltsverzeichnis
Aussehen
Das EDZ besteht aus einer kreisrunden, versilberten Medaille und hat einen Durchmesser von 40 Millimetern. Die Vorderseite zeigt die von einem Lorbeerkranz eingefasste Inschrift „30“ und die Umschrift „Für treue Dienste - Republik Österreich''. Auf der Rückseite zeigt die Medaille das Bundeswappen. Die Medaille ist mittels einer versilberten Öse und einem versilberten schmalen Ring mit einem dreieckig gefaltetem Band verbunden. Dieses Band ist weiß, 45 mm breit, mit einem 9 mm breiten rot-weiß-roten Mittelstreifen und beiderseits mit einem je 1 mm breiten roten Vorstoß versehen.
Tragebestimmungen
Das EDZ wird an der linken Brustseite zur Uniform und zur Zivilkleidung getragen. Das Tragen von Bandspangen zur Uniform und das Tragen der Medaille in bildgetreuem verkleinertem Maßstab sowie das Tragen von schmalen Leisten zur Zivilkleidung ist gestattet.
Strafbestimmungen
Das EDZ geht mit der Verleihung in das Eigentum des Beamten über und darf nur von ihm getragen werden. Er darf es zu seinen Lebzeiten niemanden andern überlassen. Nach dem Ableben des Beamten darf das EDZ ausschließlich zu Erinnerungszwecken verwendet werden. Wer diesen Bestimmungen zuwider handelt oder die Medaille in einer ihrer Bedeutung herabwürdigenden Weise verwendet, begeht eine Verwaltungsübertretung welche mit einer Geldstrafe bis zu 218 Euro geahndet wird.
Weblinks
Kategorien:- Orden und Ehrenzeichen (Österreich)
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