Bundespolizeidirektion

Bundespolizeidirektion
Lage der Bundespolizeidirektionen (in roter Farbe)
Bundespolizeidirektion Wien
Bundespolizeidirektion St. Pölten

Eine Bundespolizeidirektion (BPD) ist eine österreichische Sicherheitsbehörde 1. Instanz. Es bestehen derzeit 14 Bundespolizeidirektionen in Österreich, nämlich in den Städten Eisenstadt, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Leoben, Linz, Salzburg, Schwechat, Steyr, St. Pölten, Villach, Wels, Wien und Wiener Neustadt.

Der örtliche Wirkungsbereich erstreckt sich auf das Gebiet der jeweiligen Gemeinde, mit zwei Ausnahmen: Die Bundespolizeidirektion Eisenstadt ist auch für das Gebiet der Freistadt (Statutarstadt) Rust zuständig, die Bundespolizeidirektion Schwechat auch für die außerhalb der Gemeinde Schwechat liegenden Teile des Flughafens Wien-Schwechat.

Bis 1998 gab es noch auf die Grenzkontrolle und damit zusammenhängende Materien eingeschränkte örtliche Wirkungsbereiche für einzelne Grenzübergänge, zuletzt Eisenbahngrenzübergänge Rosenbach (Bundespolizeidirektion Villach) und Spielfeld-Straß (Bundespolizeidirektion Graz) und dorthin führende Bahnstrecken, auf denen während der Fahrt Grenzkontrollen durchgeführt wurden.

An der Spitze einer Bundespolizeidirektion steht der Polizeidirektor, der Leiter der Bundespolizeidirektion Wien wird Polizeipräsident genannt. Der Wiener Polizeipräsident ist gleichzeitig Sicherheitsdirektor der Sicherheitsdirektion Wien. Seit 1. Jänner 2008 hat Gerhard Pürstl das Amt des Wiener Polizeipräsidenten inne.[1]

Die Stadtpolizeikommanden und deren Polizeiinspektionen sind den Bundespolizeidirektionen bei der Besorgung der Sicherheitsverwaltung unterstellt; in Wien bestehen 14 Stadtpolizeikommanden, die dem Landespolizeikommandanten unterstehen; dieser ist dem Polizeipräsidenten untergeordnet. Den Exekutivdienst versehen der Polizeidirektor bzw. Polizeipräsident und die ihm beigegebenen, zugeteilten oder unmittelbar unterstellten Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes. Dies sind neben den Polizeijuristen vor allem und in erster Linie die Angehörigen des Wachkörpers Bundespolizei.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

(Aufzählung nur demonstrativ):

  • Grenzkontrolle
  • Versammlungsrecht
  • Vereinsrecht
  • Schieß- und Sprengmittelrecht
  • Verwaltungsstrafverfahren (neben oben genannten Angelegenheiten) ua Mediengesetz, Passgesetz, Abzeichengesetz, Pornographiegesetz sowie ländergesetzlich übertragene Materien


Außerhalb des Wirkungsbereiches von Bundespolizeidirektionen ist für die aufgezählten Materien die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig.

Seit 2003 sind die Bundespolizeidirektionen nicht mehr für das Meldewesen, Passwesen und als Fundamt zuständig.

Die Angelegenheiten des inneren Dienstes der Bundespolizeidirektionen werden mit Ausnahme der Besorgung der personellen und dienstrechtlichen Angelegenheiten von diesen selbst besorgt. In diesen Angelegenheiten liegt die Zuständigkeit bei der jeweiligen Sicherheitsdirektion (.SID).

Strafregisteramt

Die Bundespolizeidirektion Wien ist auch das Strafregisteramt Österreichs und verwaltet das Strafregister aller Einwohner. Dessen Daten werden für die Strafregisterbescheinigung abgefragt und im Rahmen der Einführung des Zentralen Melderegisters (ZMR) 2002 auf jedem Meldeamt der örtlichen Gemeinde, in Wien selbst auf den Polizeikommissariaten ausgestellt.

Bundespolizeikommissariate bis 1976

Bis Ende 1976 trugen die Bundespolizeibehörden in Leoben, St. Pölten, Schwechat, Steyr, Villach, Wels und Wiener Neustadt die Bezeichnung Bundespolizeikommissariate. Sie wurden erst mit Verordnung der Bundesregierung Kreisky III (Innenminister: Otto Rösch) vom 7. Dezember 1976 mit Wirkung vom 1. Jänner 1977 in Bundespolizeidirektionen umbenannt.[2]

Mögliche Abschaffung

Im November 2011 teilte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) mit, sie habe sich mit Josef Ostermayer (SPÖ), Staatssekretär im Bundeskanzleramt, grundsätzlich auf eine Reform der Sicherheitsbehörden geeinigt. Die Sicherheitsdirektionen, Landespolizeikommandos und Bundespolizeidirektionen in acht Bundesländern sollen dabei zu je einer Landespolizeidirektion pro Bundesland zusammengelegt werden (wie dies in Wien mit der derzeitigen Bundespolizeidirektion Wien bereits der Fall ist). Diese neue Direktion werde sowohl die sicherheitsbehördlichen Agenden als auch die unmittelbare Leitung der Bundespolizei im jeweiligen Bundesland übernehmen und dem Bundesministerium für Inneres direkt unterstehen.

Einzelnachweise

  1. Pürstl wird Wiener Polizeipräsident. In: Kurier online. 20. Dezember 2007 (online, abgerufen am 1. Jänner 2008).
  2. BGBl. Nr. 690 / 1976

Weblinks


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