- Fachangestellter für Arbeitsmarktdienstleistungen
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Fachangestellte/r für Arbeitsmarktdienstleistungen ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Diese bundesweit geregelte 3-jährige Ausbildung wird im öffentlichen Dienst angeboten.
Inhaltsverzeichnis
Berufsbild
Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen arbeiten in erster Linie im Kundenbereich (Eingangszone, Service Center) der Agenturen für Arbeit auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches III (SGB III) sowie in jobcentern und Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) nach dem SGB II. Dort klären sie Anliegen der Ratsuchenden, erteilen Auskünfte und nehmen Arbeitslosenmeldungen und Anträge auf Leistungen entgegen. Sie unterstützen Kunden beim Ausfüllen der Anträge, bereiten Arbeitsunterlagen für die Arbeitsvermittler/innen vor und wirken bei der Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung mit. Sie bearbeiten auch Anträge auf Leistungen, wie z.B. Anträge auf Arbeitslosengeld, auf Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung, zur Förderung der Aufnahme in einer Beschäftigung und der Teilnahme an beruflichen Bildungsmaßnahmen. Auch interne Serviceaufgaben wie z.B. Personalangelegenheiten und Personalsachbearbeitung, können zu ihrem Tätigkeitsbereich gehören.
Voraussetzungen
Um ihre Aufgaben fachkundig erledigen zu können, müssen Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen Verständnis für wirtschafts- und sozialpolitische Fragen besitzen. Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit im Kontakt mit Kunden der Agenturen für Arbeit und Teamfähigkeit bei der Durchführung der gestellten Aufgaben sowie eine ausgeprägte Servicementalität zeichnen sie aus.[1]
Ausbildungsvergütung
- Ausbildungsjahr: (bis 31. Juli 2011: 655 Euro); ab 1. August 2011: 703,26 Euro
- Ausbildungsjahr: (bis 31. Juli 2011: 753 Euro); ab 1. August 2011: 753,20 Euro
- Ausbildungsjahr: (bis 31. Juli 2011: 850 Euro); ab 1. August 2011: 850,00 Euro[1]
Einzelnachweise
- ↑ a b Fachangestellte/r für Arbeitsmarktdienstleistungen. auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit
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