- Fachwirt für Informationsdienste
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Fachwirt für Informationsdienste ist ein durch berufliche Zusatzqualifikation für Fachangestellte in den Bereichen Archivwesen, Bibliothek, Bildagenturen und Medizinische Dokumentation höherer kaufmännischer Beruf.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Im August 2004 schlugen der Deutsche Industrie- und Handelskammertag und die Gewerkschaft ver.di einen Ausbildungsabschluss zum "Fachwirt für Medien- und Informationsdienste" im Zuge des § 46 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz zu schaffen vor.[1] Mehrere Fachverbände diskutierten und kritisierten daraufhin die Prüfungsordnungen, die Rahmenbedingungen und den Fächerkanon und die tariflichen Erwartungen. So verweigerte der Berufsverband Information Bibliothek die Zustimmung zu dieser Fortbildung: "Das Verfahren zur Implementierung des "Fachwirtes für Informationsdienste" (ver.di/DIHK) wird vom BIB aus den oben angeführten Gründen nicht mitgetragen. Diese Empfehlung geht auch an den bibliothekarischen Dachverband."[2] Auch andere Verbände äußerten 2006 Kritik. [3]
Die Fortbildung zum/zur Fachwirt/-in für Informationsdienste wurde am 1. Januar 2008 in Hessen geschaffen. Es ist eine berufsbezogene Aufstiegsfortbildung zum dreijährigen Ausbildungsberuf „Fachangestellte/-r für Medien- und Informationsdienste“ auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes. Die Fortbildungsdauer beträgt 2-2 ½ Jahre und man schließt mit einer staatlichen Fortbildungsprüfung zum/zur Fachwirt/-in für Informationsdienste ab.
Ziele und Voraussetzungen
Der Unterricht findet beim Hessischen Verwaltungsschulverband am Verwaltungsseminar Frankfurt am Main statt. Zuständige Stelle ist das Regierungspräsidium Gießen. Ziel der Aufstiegsfortbildung ist die Wahrnehmung komplexerer und verantwortungsvollerer Aufgaben mit größerem Schwierigkeitsgrad. Voraussetzungen für diese Fortbildung sind die Ausübung einer praktischen Tätigkeit nach Ausbildungsende von 2 ½ - 4 ½ Jahren und die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang.
Ausbildung
Themenschwerpunkte im Lehrplan und somit auch in der schriftlichen Prüfung sind:
- Aspekte der Volks- und Betriebswirtschaft, Recht und Steuern
- Organisation, Informationsmanagement, Rechnungswesen und Controlling
- Personalwirtschaft, Führung und Kommunikation
- Informationsprozesse und Informationssysteme, Berufsspezifisches Recht
- Archivieren, Erhalten, Sichern und Vermitteln von Informationen und Dokumenten
In der Fortbildungsprüfung sind fünf schriftliche Aufsichtsarbeiten anzufertigen. Im Rahmen des praktischen Prüfungsteils ist von jedem Prüfling eine Projektarbeit zu erstellen, die in einer Präsentation vor dem Prüfungsausschuss vorzustellen ist. Daran schließt das Fachgespräch an. Nach abschließender Teilnahme am Fachwirt/in für Informationsdienste besteht für erfolgreiche Prüfungsabsolventen die Möglichkeit, durch anschließende Teilnahme an einem verkürzten Ausbildereignungslehrgang, zusätzlich die Ausbildereignungsprüfung abzulegen.
Weblinks
- DIHK-Empfehlung zum Erlass Besonderer Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachwirt für Informationsdienste IHK von 2008
- Handlungsspezifische Qualifikationen - Rahmenplan mit Lernzielen
Einzelnachweise
Kategorie:- Medienberuf
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