- Fachwirt im Gastgewerbe
-
Fachwirt im Gastgewerbe ist eine branchenorientierte kaufmännische Aufstiegsfortbildung, die der Meisterprüfung im Handwerk (HWK) entspricht und mit einer Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer abschließt.
Inhaltsverzeichnis
Arbeitsgebiete und Aufgaben
Fachwirte im Gastgewerbe kommen in weiten Bereichen der Hotel- und Gastronomiebranche zum Einsatz und nehmen dort Führungs- bzw. Leitungsaufgaben in Hotels, Restaurants, systemgastronomischen Einrichtungen, Caterern oder sonstigen gastgewerblichen Einrichtungen unter Anwendung von wirtschaftlichen, rechtlichen und sozialen Vorgaben wahr. Sie haben Gästeerwartungen zu analysieren, neue Trends und Entwicklungen zu berücksichtigen und diese Erkenntnisse kaufmännisch und führungstechnisch umzusetzen. Neben der Durchführung und Kontrolle gastgewerblicher Leistungen übernimmt der Fachwirt im Gastgewerbe auch Aufgaben im aktiven Marketing und Verkauf und nutzt dazu geeigneten technische und mediale Kommunikationsmittel und -instrumente.
Fachwirte im Gastgewerbe verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und mehrjährige Berufserfahrung erworben haben.
Fortbildungsinhalte
- Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
- Volks- und Betriebswirtschaft
- Existenzgründung und Unternehmensrechtsformen
- Unternehmenszusammenschlüsse
- Rechnungswesen
- Recht und Steuern
- Unternehmens- und Personalführung
- Personalentwicklung
- Handlungsfeldspezifische Qualifikationen
- Gästeorientierung und Marketing
- Gäste gewinnen, betreuen und zufriedenstellen
- Marketing gezielt anwenden und auswerten können
- Branchenbezogenes Management
- Einsatz von Warenwirtschaftssystemen
- Qualitätsmanagement
- Veranstaltungsmanagement
- Hotel- und Gaststättenbetriebe
- Systemgastronomie
- Gemeinschaftsverpflegung und Catering
Fortbildungsdauer
Die Fortbildung kann in Vollzeit[1] oder berufsbegleitend absolviert werden, dauert in der Regel zwischen 3 und 24 Monaten und schließt mit einer Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer ab.
Prüfungszulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer kann zugelassen werden, wer
- einen Berufsabschluss in einem dreijährigen gastgewerblichen oder kaufmännischen Beruf und mindestens zweijährige Berufspraxis im Gastgewerbe
- einen Berufsabschluss in einem zweijährigen gastgewerblichen oder kaufmännischen Beruf und mindestens dreijährige Berufspraxis im Gastgewerbe oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis im Gastgewerbe
nachweist
Prüfungsdurchführung und Abschluss
Die Prüfung umfasst einen wirtschaftsbezogenen sowie einen handlungsfeldspezifischen Teil. Nach erfolgreichem Abschluss aller Prüfungsteile vergibt die prüfende IHK den öffentlich-rechtlich anerkannten Abschluss zum/zur Geprüften Fachwirt/-in im Gastgewerbe (IHK).
Einzelnachweise
Weblinks
Kategorien:- Kaufmännischer Beruf
- Dienstleistungsberuf
- Beruf im Gastgewerbe
Wikimedia Foundation.