- Familienrecht (Singapur)
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Das Familienrecht Singapurs (engl. family law) ist ein Rechtsgebiet des Rechts in Singapur, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt.
Inhaltsverzeichnis
Ehe
Das Eherecht Singapurs unterscheidet nach der Religionszugehörigkeit der betreffenden Personen. Für nichtmuslimische Ehen gilt die Women's Charter (Cap. 353) (vgl. s. 3 (2) Women's Charter), für muslimische Ehen die s. 89 bis 109 des Administration of Muslim Law Act (Cap. 3). Voraussetzungen der nichtmuslimischen Eheschließung nach der Women's Charter sind:
- einer der beiden Eheschließenden muss seit mindestens fünfzehn Tagen in Singapur ansässig sein und
- beide Parteien müssen mindestens 21 Jahre als sein oder geschieden oder verwitwet oder Partei einer früheren Ehe sein oder bestimmte Zustimmungserklärungen bei Minderjährigen müssen vorliegen. Keiner der Eheschließungswilligen darf unter 18 Jahre alt sein.
- Es darf kein spezielles Ehehindernis vorliegen.
Liegen alle Voraussetzungen vor, genehmigt der Standesbeamte nach s. 17 (1) Women's Charter frühestens 21 Tage nach Bestellung des Aufgebots die Eheschließung. Wird die Ehe nicht innerhalb von 21 Tagen geschlossen, muss das Aufgebots erneut bestellt [1]
Familie
Nach s. 68 Women’s Charter haben Eltern ihren ehelichen und unehelichen Kindern Unterhalt zu zahlen bis diese das 21. Lebensjahr vollendet haben. Das Sorgerecht steht nach dem Guardianship of Infants Act bei ehelichen Kindern beiden Eltern gemeinsam zu, bei unehelichen Kindern regelmäßig der Mutter. Kinder haben ihren Eltern ab dem 60. Lebensjahr nach dem Maintenance of Parents Act Unterhalt zur Deckung der Lebensumstände zu zahlen, wenn die Eltern sich selbst nicht mehr angemessen unterhalten können.[1]
Ehescheidung
S. 92 sqq. der Women’ Charter enthält fünf abschließende Gründe, die einen Scheidungsantrag begründen können. Allen liegt die irreversible Zerrüttung der Ehe zugrunde:[1]
- Ehebruch,
- ein Verhalten einer Partei, nach dem von der anderen Partei nicht mehr erwartet werden kann weiter mit dieser zusammenzuleben,
- Verlassen der einen Partei durch die andere für mindestens zwei Jahre vor Scheidungsantrag,
- Getrenntleben der Partner seit mindestens drei Jahren, wenn die Partner der Scheidung zustimmen,
- Getrenntleben der Partner seit mindestens vier Jahren.
Literatur
- Ahmad bin Mohammed Ibrahim: Family Law in Malaysia and Singapur. 1984.
- Wai Kum Leong: Elements of family law in Singapore. LexisNexis, 2007, ISBN 978-9812365996.
Weblinks
- Gesetzestext der Women's Charter (Cap. 353) (englisch)
- Organisation der Familiengerichte in Singapur (englisch)
Einzelnachweise
Kategorie:- Recht (Singapur)
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