- Eherecht
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Das Eherecht ist das Teilgebiet des Familienrechts der Rechtsnormen, die sich auf Inhalt, Abschluss und Auflösung der Ehe, sowie das Verhältnis der Ehegatten zueinander beziehen.
Das Rechtsgebiet umfasst Klärung der ehelichen Rechte und Pflichten, Ehetrennung, Ehescheidung (Scheidungsrecht), verschiedene Formen der Ungültigkeit der Ehe (Aufhebung, Nichtigkeit), wie auch die Namensregelung bei Eheschließung und ehelichen Kindern (eheliches Namensrecht), das Ehegüterrecht, und die national unterschiedlichen Formen von gleichgeschlechtlichen Ehen und anderen eingetragenen Partnerschaften, im Verhältnis zu anderen Lebensgemeinschaften.
Spezifische Regelungen:
- Zivilehe:
- Eherecht (Deutschland)
- Eherecht (Österreich)
- Eherecht (Schweiz)
- Eherecht (Liechtenstein)
- Ehe (Christentum)
- Kirchliche Trauung:
- Eherecht (Katholische Kirche)
- Eherecht (Evangelische Kirchen)
- Eherecht (Orthodoxe Kirchen)
- außerchristlicher Bereich:
Quellen
- Eherecht. In: Österreich-Lexikon, online auf aeiou.
- Das Eherecht, admin.ch; Eherecht Schweiz, advokatur.ch
- De Processibus Matrimonialibus - Fachzeitschrift zu Fragen des Kanonischen Ehe- und Prozessrechtes
- Zivilehe:
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