Finanzausgleich (Schweiz)
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Der Finanzausgleich in der Schweiz ist ein Ausgleich zwischen den einzelnen Kantonen in der Schweiz und dem Bund, um Kantone, die auf Grund von Ressourcen, geografisch-topografischen und soziodemografischen Unterschieden schlechter gestellt sind, stützen zu können. Dieser Ausgleich soll dazu dienen, die kantonale Finanzautonomie zu stärken, die Unterschiede in der Steuerbelastung zwischen den Kantonen zu verringern und um den Lastenausgleich zwischen den Kantonen gewährleisten zu können.
Geregelt werden die Grundlagen im Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich[1] und die Ausführungsbestimmungen in der Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich[2], welche beide Teile der systematischen Rechtssammlung (SR) der Schweiz sind.
Den Finanzausgleich gibt es in der Schweiz auch innerhalb von Kantonen, also zwischen den einzelnen Gemeinden, die dadurch entweder zu Geber- oder Empfängergemeinden werden.
Einzelnachweise
- ↑ SR 613.2 Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG). (Stand: 1. Januar 2008)
- ↑ SR 613.21 Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaV). (Stand: 1. Januar 2011)
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