Abhörgerät

Abhörgerät
Vom MfS für verschiedene Zwecke hergestellte Wanzen mit magnetischen Mikrofonen und teilweise mit Sender oder Verstärker.

Ein Abhörgerät (umgangssprachlich auch Wanze) ist ein Gerät zur akustischen Verfolgung von Vorgängen aller Art. Abhörgeräte können zum Beispiel in der Tierforschung verwendet werden, um die von ihnen wiedergegebenen Laute ohne störende körperliche Anwesenheit zu verfolgen. Eine zur Überwachung von Kleinkindern eingesetzte Form wird als Babyfon bezeichnet. Die bekannteste Form des Abhörgerätes sind allerdings Geräte zum Abhören nicht-öffentlich gesprochener Worte. Solche Geräte müssen nicht unbedingt über ein Mikrofon verfügen, sondern können auch mittels Überwachung von Telefonleitungen und Funkfrequenzen arbeiten.

Inhaltsverzeichnis

Rein akustische Abhörgeräte

Rein akustische Abhörgeräte bestehen häufig aus einem Trichter, den man ans Ohr hält. Sie ermöglichen das akustische Verfolgen entfernter Vorgänge.

Elektroakustische Abhörgeräte

Bei elektroakustischen Abhörgeräten wird ein Mikrofon zur Aufnahme des Schallsignals verwendet. Dieses wird entweder über ein Kabel (auch über Trägerfrequenzanlagen), eine Funkverbindung oder auch über eine optoelektronische Verbindung zum Empfänger übertragen. Drahtgebundene Systeme werden im Regelfall nur dann verwendet, wenn die Abhöranlage eine dauerhafte Installation ist und sich die Räumlichkeiten in der Gewalt des Abhörers befinden.

Drahtlose Abhöranlagen werden häufig zum Ausspionieren verwendet. Als Funkfrequenzen werden meist VHF- und UHF-Frequenzen verwendet.

Optische Abhöranlagen

Lasermikrofone werden zum Abhören von Räumen benutzt. Dabei wird ein Laserstrahl auf ein Objekt im abzuhörenden Raum (meist ein Fenster) gerichtet, das durch die Schallwellen der im Raum gesprochenen Worte zum Schwingen angeregt wird. Aus dem vom Objekt reflektierten Strahl wird die Schallinformation rekonstruiert.

Anlagen zum Abhören von Telefonleitungen

Die einfachste Methode Telefonleitungen galvanisch anzuzapfen, besteht dort wo Fernsprechleitungen als Freileitungen verlegt sind oder Zugang zu den Anlagen bzw. Verteilern besteht. Meist werden induktive Verfahren benutzt, die den Vorteil haben, dass keine Arbeiten an der Leitung nötig sind. Auch ist induktives Abhören unauffällig, da kein verdächtiger Knackspuls entsteht.

Abhören von Trägerfrequenzanlagen

Signale, die mit Hilfe von Trägerfrequenzanlagen (PLC-Anlagen) übertragen werden, können leicht mit Hilfe von Radioempfängern, welche die benutzten Frequenzbereiche empfangen können, in der Nähe der Leitung empfangen werden.

Abhören von Funkfrequenzen

Funkfrequenzen können prinzipiell mit jedem Empfänger, der die zu überwachende Funkfrequenz empfangen kann, abgehört werden. Soll neben der reinen Sendeaktivität auch der Inhalt der Sendungen mitgehört werden, muss das Signal demoduliert und gegebenenfalls auch dekodiert werden.

Rechtliches

Der Betrieb und der Besitz rein akustischer Abhörgeräte ist nicht verboten. Dies gilt auch für drahtgebundene Anlagen, die nicht mit Hochfrequenz betrieben werden. Allerdings darf das nicht-öffentlich gesprochene Wort nicht mitgeschnitten werden.

Der Besitz von Abhörgeräten auf Frequenzen unter 27 MHz (VLF, LW, MW und KW) ist ohne Einschränkungen zulässig. Dies gilt aber nicht für den Empfang von Frequenzen über 30 MHz, da diese auch u.a. von der Polizei intensiv genutzt werden.

Bei drahtlosen Geräten ist die Situation wie folgt: CB-Funkgeräte, Handys und alle allgemein verkäuflichen Geräte dürfen von jedermann gekauft und verwendet werden, allerdings nicht zur Überwachung des nicht-öffentlich gesprochenen Wortes.

Andere Geräte dürfen nur von Inhabern entsprechender Lizenzen benutzt werden oder ihr Betrieb ist gänzlich untersagt.

Quellen

Siehe auch

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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