- Abhörsicherheit
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Als Abhörschutz bezeichnet man technische Vorkehrungen und die Überprüfung (Sweeps) von Gegenständen und Räumen um das Abhören („Mithören“) von Gesprächen und Datenverkehr zu verhindern.
Hierbei wird unter passivem und aktivem Abhörschutz unterschieden.
Der passive Abhörschutz beschäftigt sich
- mit der Planung und Erstellung von abhörsicheren Räumlichkeiten, Kommunikationsleitungen und Fahrzeugen
- der Verhinderung, Unterdrückung und Verfälschung von elektromagnetischen Wellen (kompromittierende Abstrahlung z. B. von einem Monitor oder einem Computer)
- der Überprüfung technischer Geräte (z. B. Telefon, Fax, Computer) und anderer Einrichtungsgegenstände
- der Herstellung und Konfiguration sicherer Kommunikation unter Mithilfe von z. B. Kryptographie, dem Einsatz von verschlüsselten UDP/TCP/IP-Verbindungen (VPN) über die die Informationen (auch Sprache per VoIP) transportiert werden.
Für Räumlichkeiten können z. B. Faradaysche Käfige eingesetzt werden um eine elektromagnetische Abschirmung zu erreichen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, abhörgeschütze Bereiche gemäß dem Zonenmodell des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnologie zu konzipieren oder abstrahlarme Geräte einzusetzen wie es in dem IT-Grundschutzkatalog M 4.89 des BSI beschrieben ist.
Unter aktivem Abhörschutz versteht man das detektieren (auffinden) von Abhörgeräten (Wanzen) mittels technischer Ausstattung. Hierzu kommen Breitbandempfänger, Non-Linear-Junction-Detektoren, Spektrumanalyzer, Protokollanalyzer, Leitungsmessgeräte und weitere Messgeräte zur visuellen und technischen Überprüfung zum Einsatz.
Als abhörsicher gilt eine Kommunikationsverbindung oder ein Raum, wenn sie beziehungsweise er nicht abgehört werden kann. Dies ist in der Praxis nicht möglich. Eine theoretische Ausnahme bildet die durch Quantenkryptographie gesicherte Kommunikation. Maßnahmen zur Abhörsicherheit sind Bestandteil des Abhörschutzes.
Siehe auch
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