- Garantierente
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Als Garantierente (Garantipension) wird in Schweden seit der Rentenreform von 1999 eine Grundrentenleistung bezeichnet. Hervorgegangen ist diese aus der „Volksrente“ (Folkpension). Es handelt sich dabei um eine Grundsicherung, die allerdings an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist. Eine Bedürftigkeitsprüfung der Vermögens- und Einkommensverhältnisse findet nur in geringem Maße statt, jedoch sind bestimmte Anwartschaftszeiten zu erfüllen. Das Renteneintrittsalter beträgt 65 Jahre (nicht flexibel), die Höhe ist abhängig u.a. vom Familienstand und von der Dauer des Wohnsitzes im Inland (Mindestvoraussetzung 3 Jahre). Von der Konzeption her ist die Garantierente eine staatlich finanzierte Aufstockung der Einkommensrente (Inkomstpension, entsprechend der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung) – bedarfsorientiert, bedürftigkeitsgeprüft und existenzsichernd.
Die volle Garantierente erhält, wer seit dem 25. Lebensjahr über einen Zeitraum von 40 Jahren Anwartschaften in Schweden erlangt hat (Arbeits-, Ausbildungs- und Wehrdienstzeiten ab 16 werden anerkannt). Hierbei wird auch beispielsweise ein Studium einbezogen. Kürzere Ansprüche führen zu einem geringeren Rentenanspruch, der aber zusammen mit dem schwedischen Wohngeld ebenfalls existensichernd sein kann. Das Niveau der Garantierente liegt etwas über der Sozialhilfe und ist abhängig von der Höhe der Einkommensrente (u.a. Schwellenwert). Damit wird verhindert, dass Bezieher, die nie oder nur sehr wenig gearbeitet haben gleiche Ansprüche erlangen wie diejenigen, die sich höhere Anwartschaften erarbeitet haben.
Die Garantierente vermeidet für den größten Teil der schwedischen Altersbevölkerung den Bezug von Sozialhilfe. Es hat jedoch immer Sozialhilfe bzw. Armenhilfe in Schweden gegeben, da die frühere „Volksrente“ ebenso wie die als Grundsicherung konzipierte Garantierente bestimmte Personengruppen nicht oder nicht ausreichend erreicht (z.B. Migranten). Betriebs- und private Renten werden nicht, wie bei der deutschen Grundsicherung, von der Garantierente abgezogen.
Das schwedische Rentensystem besteht neben der Garantierente aus einer gesetzlichen Einkommensrente, einer obligatorischen kapitalgedeckten Prämienrente (mit Ähnlichkeiten zur deutschen Riester-Rente jedoch ohne staatliche Förderung) sowie betrieblicher und individuell-privater Vorsorge. 1999 erfolgte eine Rentenreform, die im Konsens von allen Parteien mit Ausnahme der Umweltpartei / Grüne (Miljöparti de Gröna) und der Linkspartei (Vänsterpartiet) getragen wurde. Eingearbeitet in die Einkommensrente wurde dabei ein hoher demografischer Faktor, der das Rentenniveau schrittweise stark absenkt. Dadurch steigt der Anteil der Rentenaufstockung zur Garantierente entsprechend an. Man rechnete in der Anfangsphase mit einer Aufstockungsquote von rund 40%, wobei für allein auf die Garantierente angewiesene Bezieher von 2% ausgegangen wurde [1].
Literatur
Peggy Letzner, Die Reform der Alterssicherung in Schweden, in: Deutsche Rentenversicherung Jahrgang 59, Heft 8, 2003, ISSN 0012-0618, Seite 501-515
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Letzner, Seite 508, 509
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