Gefängniswesen in der Volksrepublik China

Gefängniswesen in der Volksrepublik China

Das Gefängnissystem der Volksrepublik China ist ein Teil des Rechtssystems der Volksrepublik China. [1] Die Rechtsprechung durch die Volksgerichte ist durch das „Organisationsgesetz für Volksgerichte“ geregelt, das seit 1982 das Recht auf eine Verteidigung garantiert. Das aktuelle Gefängnissystem Chinas beruht auf dem „Gefängnisgesetz der Volksrepublik China“ vom 20. Dezember 1994.[2]

Im Jahre 2004 fanden vor den lokalen Gerichte in erster Instanz 644.248 Strafverfahren statt.[3] Nach Angaben der chinesischen Regierung befinden sich 1,5 Millionen Menschen in den Gefängnissen.

Zur Erziehung wird Zwangsarbeit eingesetzt, die auch dazu dient, Kosten für den Staat einzusparen und Beiträge für den Staatshaushalt zu leisten. Die Produkte werden auch ins Ausland exportiert.

Der Laogai Research Foundation geht von derzeit 4 bis 6 Millionen Zwangsarbeitern aus und hat über 1000 Laogai-Lager in China erfasst.[4]

Menschenrechtsorganisationen und die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung dürfen in China keine Gefangenen besuchen.

Einzelnachweise

  1. China Internet Information Center: Chinas Rechtswesen
  2. China Internet Information Center: Chinas Rechtswesen. Das Gefängnissystem
  3. Presseamt des Staatsrats der Volksrepublik China: Aufbau der politischen Demokratie in China.
  4. Tibet-Initiative Deutschland: Wer schweigt, macht sich schuldig. März 2005

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