- Höchstlohn
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Als Höchstlohn (auch Gehaltsobergrenze oder Maximallohn) bezeichnet man eine gesetzliche Regelung für die Obergrenze dessen, was ein Individuum an Einkommen erhalten kann.[1] Der Höchstlohn ist ein Komplementärbegriff zu dem Mindestlohn. Mindestlohn wie Höchstlohn sind Werkzeuge, mit denen Vermögen und Einkommen in einer Gesellschaft verteilt werden können. Im Sport sind in den USA Maximallöhne, sogenannte Salary Caps üblich. In Deutschland gibt es Höchstlöhne etwa für studentische Hilfskräfte. In der Geschichte traten Höchstlöhne beispielsweise im Frankreich der 1790er Jahre im Zuge der Französischen Revolution auf, erlassen von den Jakobinern im sogenannten Maximumgesetz. Dieses Gesetz wurde vor allem von Handwerkern und Arbeitern abgelehnt und war mit ein Auslöser für den Sturz der Herrschaft Robespierres.[2]
Literatur
- Dietl, H. (Duschl, T./Lang, M. (2010)): Executive Salary Caps: What Politicians, Regulators and Managers Can Learn from Major Sports Leagues, University of Zurich, ISU Working Paper Series No. 129
Anmerkungen
- ↑ Dietl, H.( Duschl, T. / Lang, M. (2010): "Executive Salary Caps: What Politicians, Regulators and Managers Can Learn from Major Sports Leagues", University of Zurich, ISU Working Paper Series No. 129.
- ↑ Max Gallo: Robespierre. Klett-Cotta Verlag, Stuttgart 1989 ISBN 3-608-93107-4 S. 260
Weblinks
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