- Gematik
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Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH Unternehmensform GmbH[1] Gründung 11. Januar 2005 Unternehmenssitz Berlin, Deutschland Unternehmensleitung - Peter Bonerz, Kaufmännischer Geschäftsführer
- Cord Bartels, Technischer Geschäftsführer
Mitarbeiter ca. 150 (Dezember 2007) Branche Gesundheitswesen Website Die Bezeichnung Gematik (auch Gematik GmbH, eigene Schreibweise: gematik) ist die gängige Kurzfassung von "Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH". Das Unternehmen wurde im Januar 2005 von den Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens gegründet, um gemäß gesetzlichem Auftrag die Einführung, Pflege und Weiterentwicklung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und ihrer Infrastruktur in Deutschland voranzutreiben, zu koordinieren und die Interoperabilität der beteiligten Komponenten sicherzustellen.
Inhaltsverzeichnis
Gesetzliche Grundlage
Gründung, Existenz und Zweck der Gematik basieren auf gesetzlichen Grundlagen, die in § 291b SGB V verankert sind.[2] Dort werden auch die Aufgaben beschrieben, die von der Gematik zu erfüllen sind, im Wesentlichen:
- Technische Spezifikation der erforderlichen Datenformate, Dienste und Komponenten für die Telematikinfrastruktur
- Test und Zulassung der Dienste und Komponenten (Erbringung bzw. Zulieferung erfolgt durch die Industrie)
- Betrieb eines Teils der Telematikinfrastruktur
Gesellschafter
Die Gesellschafter der Gematik sind die Spitzenorganisationen im deutschen Gesundheitswesen, welche sich in die beiden Gruppen Leistungserbringer (Ärzte, Apotheker, Krankenhäuser etc.) und Kostenträger (gesetzliche Krankenkassen, private Krankenversicherungen) unterteilen lassen. Im Einzelnen handelt es sich bei den Organisationen der Leistungserbringer um:
- Bundesärztekammer
- Bundeszahnärztekammer
- DAV - Deutscher Apothekerverband e.V.
- Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.
- Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Die Kostenträger sind ebenfalls im Wesentlichen über ihre Verbände beteiligt:
- GKV-Spitzenverband
- Verband der privaten Krankenversicherung
Weitere Gremien
Die gesetzliche Grundlage der Gematik fordert die Einrichtung eines Beirats, der die Gesellschaft in fachlichen Belangen berät. Die Zusammensetzung des Beirats ist ebenfalls in § 291b SGB V festgelegt und umfasst:
- Vertreter der Länder
- Vertreter der für die Wahrnehmung der Interessen der Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen maßgeblichen Organisationen
- Vertreter der Wissenschaft
- Vertreter der für die Wahrnehmung der Interessen der Industrie maßgeblichen Bundesverbände aus dem Bereich der Informationstechnologie
- Den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Die Beauftragte für die Belange der Patientinnen und Patienten (bei der Bundesregierung)
Darüber hinaus können weitere Vertreter von Organisationen oder Bundesbehörden in den Beirat berufen werden. Von dieser Möglichkeit wird in der Praxis auch Gebrauch gemacht. Die jeweils aktuelle Zusammensetzung des Beirats ist auf den Internetseiten der Gematik nachlesbar. Der Beirat ist berechtigt, der Gesellschafterversammlung Themen von grundsätzlicher Bedeutung zur Beschäftigung vorzulegen und muss vor ebensolchen Entscheidungen gehört werden.
Neben dem Beirat existiert auch ein Fachausschuss, der sich aus Vertretern der Gesellschafter zusammensetzt und die Gematik ebenfalls in speziellen fachlichen Fragen berät.
Weblinks
- www.die-gesundheitskarte.de
- § 291a SGB V - regelt die Anforderungen an die eGK sowie zugehörige Rahmenbedingungen
Einzelnachweise
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